Bei der Solaranlagenversicherung stehen derzeit zwei Wege zur Verfügung. Sie kann als Option in die Gebäudeversicherung mit eingebunden werden. Dabei ist der Wert der Anlage selbst gegen die gleichen Elementarschäden wie das gesamte Gebäude abgesichert. Es werden Schäden durch Sturm, Feuer, Blitzschlag, Hagel und Hochwasser versichert. Diese Variante der Solaranlagenversicherung hat aber den entscheidenden Nachteil, das im Schadensfall nur der Zeitwert oder alternativ der „gleitende Neuwert“ der Anlage erstattet wird. Einen Ausgleich für die durch einen Nutzungsausfall entgangenen Entgelte gibt es dabei nicht.

Auch wenn man die Solaranlagenversicherung nicht in die Gebäudeversicherung mit einbinden möchte, ist eine Photovoltaikanlage dem Versicherer gegenüber meldepflichtig. Von ihr geht nämlich auch eine Gefahr für das Gebäude aus, die von versagender Technik bis hin zu möglichen Beschädigungen des Dachs durch vom Sturm abgehobene Bestandteile der Anlage reichen können.

Anders gestaltet sich die Sachlage bei einer speziellen Solaranlagenversicherung. Dabei handelt es sich um einen Ableger der Elektronikversicherung. Bei dieser gezielt entwickelten Versicherung ist der Wert der Anlage genau wie bei der Einbindung in die Gebäudeversicherung gegen Elementarschäden abgesichert. Hinzu kommt, dass auch die entgangenen Gewinne von dieser Versicherung mit erstattet werden. Die Entschädigung wird mit speziellen Tabellen entwickelt, die den bei der Berechnung der Heizkosten zugrunde gelegten Gradtagszahlentabellen sehr ähnlich sind. Sie erfassen die durchschnittlichen Einnahmen vergleichbarer Anlagen über einen längeren Zeitraum hinweg.

Als weitere Ergänzung sollte man in seiner Solaranlagenversicherung eine spezielle Haftpflichtversicherung haben oder dieselbe in die Grundstückseigentümerhaftpflicht mit einbinden. Darüber werden Schäden bei Dritten reguliert, die beispielsweise durch herab fallende Teile der Anlage verursacht werden können. Auch entsteht ein Schadensfall für die Solaranlagenversicherung dann, wenn sich bei einem Sturm Teile der Paneele oder der Befestigungen lösen und Schäden an benachbarten Gebäuden verursachen.

Solaranlagenversicherung © Marina Lohrbach / Fotolia

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