In jedem Winter machen sich viele tausend Deutsche auf den Weg in die österreichischen oder die Schweizer Alpen bzw. nach Südtirol, um hier dem Wintersport zu frönen. Viele Skifahrer sind aber nicht ständig aktiv, sondern steigen lediglich für die Zeit des Urlaubs auf ihre Bretter. Die Folge können teils schwere Verletzungen sein, da sowohl die Muskeln wie auch Sehnen und Bänder nicht ausreichend trainiert sind.

Statistiken zufolge verunglücken pro Jahr mehr als 60.000 Menschen bei einem Skiunfall. Häufig stürzen Ski- oder Snowboardfahrer, weil sie beispielsweise die Kontrolle über ihre Ski verloren haben oder weil sie sich erschreckt haben. In vielen Fällen können die Folgen von Knochenbrüchen über Sehnen- und Bänderrissen bis hin zu schweren Kopfverletzungen reichen. Nicht selten bedeutet dies für die Betroffenen, dass sie ihrer Arbeit für eine gewisse Zeit nicht mehr nachgehen können, was wiederum finanzielle Belastungen nach sich ziehen kann. Auch müssen die Betroffenen mitunter für die notwendigen Bergungskosten sowie die Kosten für die Pistenpolizei aufkommen.

Die Behandlung bei einem Skiunfall übernimmt in der Regel die gesetzliche Krankenversicherung. Um sicher zu gehen, dass auch alle anfallenden Kosten getragen werden, kann eine Auslandsreisekrankenversicherung sinnvoll sein, die die Privatbehandlung im Ausland ermöglicht. Die Kosten für die Bergung, die Unfallfolgen sowie einen eventuellen Verdienstausfall übernimmt die Krankenversicherung nicht. Auch die gesetzliche Unfallversicherung tritt in der Regel nicht ein, denn sie leistet nur dann, wenn der Unfall am Arbeitsplatz oder auf dem Weg zur Arbeit geschehen ist. Da ein Skiunfall allerdings ein Unfall in der Freizeit ist, können diese Kosten nur dann geltend gemacht werden, wenn eine private Unfallversicherung abgeschlossen wurde. Diese werden von vielen Versicherungsunternehmen angeboten und können in unterschiedlicher Höhe abgeschlossen werden. Die Unfallversicherung leistet bei einem Skiunfall individuell, je nach Vereinbarung. Neben Leistungen der Gliedertaxe können auch Bergungskosten, Kosten für eventuell notwendige Schönheitsoperationen sowie eine Todesfallleistung bei schweren Unfällen in den Vertrag integriert sein. Auch Leistungen bei Invalidität können angefordert werden. Damit bietet die private Unfallversicherung bei Skiunfällen einen weiterreichenden Versicherungsschutz zur gesetzlichen Unfallversicherung, um finanzielle Belastungen zu vermeiden.