Wer zur See fährt, setzt sich nicht nur erhöhten, sondern auch unbekannten Risiken aus. Sei es, dass man sich als Passagier der Natur, dem Boot und dem Geschick des Skippers überlässt, sei es, dass man als Skipper Personen befördert, für deren Wohl und Wehe man verantwortlich ist. Für diese, für die meisten Menschen schwer einzuschätzenden Gefahren gibt es die Skipper-Insassen-Unfallversicherung.

Die Versicherung gilt für den Skipper selbst und die Crew laut Crewliste. Betrifft ein Schaden mehrere oder sämtliche an Bord befindlichen Personen, wird die Versicherungssumme durch die Zahl der Geschädigten geteilt. Es werden versichert: Unfälle auf und mit dem Boot selbst sowie mit dem Beiboot, beim Tauchen, bei Kriegsereignissen oder Bergungskosten durch Erkrankungen wie Herzinfarkt oder Schlaganfall. In den Leistungen der Skipper-Insassen-Unfallversicherung sind auch die Überführung sterblicher Uberreste in die Heimat ebenso wie medizinisch notwendige Transporte enthalten. Auch Suchaktionen nach Unfallverletzten werden versichert, selbst wenn nur die Vermutung eines Unfalls besteht, sowie Schadensfälle durch Seenot oder schwere Beschädigungen am Schiff. Nimmt jemand an Bootsrennen oder Regatten teil, muss er sich über erhöhte Prämien gesondert versichern.

Einige besondere Bedingungen gehören zur Skipper-Insassen-Unfallversicherung. Für Personen unter 18 Jahren gelten die Zusatzbedingungen für die Kinder-Unfallversicherung, die Vergiftungen mit einschließt. Bei der Übernahme der Kosten für Bergungs-und Suchaktionen übernimmt die Skipper-Insassen-Unfallversicherung diejenigen Kosten, die üblicherweise bei den Bergungseinsätzen der öffentlichen oder privatrechtlich organisierten Bergungsdienste anfallen und in Rechnung gestellt werden würden. Diese Kosten werden durch die Skipper-Insassen-Unfallversicherung auch übernommen, wenn der Unfall tatsächlich nicht eintrat, aber nach Art aller Umstände mit hoher Wahrscheinlichkeit drohte, das heißt befinden sich Boot und Crew in einer Gefahrensituation, in der es klüger ist, sich vorausschauend bergen zu lassen, springt dafür die Skipper-Insassen-Unfallversicherung ein. Der Transport in ein Krankenhaus muss medizinisch indiziert sein. Sollten Mehrkosten beim Transport des Verletzten in seinen ständigen Wohnsitz entstehen, werden diese durch die Skipper-Insassen-Unfallversicherung übernommen, wenn der Transport auf ärztliche Anordnung zurückgeht oder nach der Verletzungsart unvermeidlich war.