Unter der Seewarenversicherung versteht man ein Versicherungswerk, das in erster Linie die Versicherung von Waren regelt, die auf dem Seeweg transportiert werden. Weiterer Gegenstand der Seewarenversicherung kann bis zu gewissen Teilen auch die Versicherung der Schiffe selbst sein. Die Versicherungsbedingungen und zahlreiche Grundlagen in Bezug auf die Seewarenversicherung sind in den Allgemeinen Deutschen Seeversicherungsbedingungen geregelt, die kurz mit der Bezeichnung ADS abgekürzt werden. In ihrer Entstehung gehen diese ADS auf das Jahr 1919 zurück. Damals wurde mit Ihnen erstmals eine allgemeingültige Regel für die Schiffs- und Seewarenversicherung aufgestellt. Bei der Seewarenversicherung handelt es sich also um eine Güterversicherung, wohingegen die Schiffsversicherung eine Kaskoversicherung darstellt.

Im wesentlichen gilt zu beachten, dass diese ADS die bis zu ihrem Inkrafttreten geltenden Bestimmungen des Vierten Buches des HGB ablösten und ebenfalls einen gesetzlich bindenden Charakter für alle Beteiligten aufweisen. Einige Jahre später erfolgte eine Bearbeitung und auch Anpassung an die Bedingungen und Bedürfnisse der zivilen Schifffahrt nach dem Zweiten Weltkrieg. Diese Fassung – also die zweite Ausgabe der ADS – galt über lange Jahrzehnte als eine sogenannte unabänderliche bzw. starre Form der Seewarenversicherung und der Seekaskoversicherung und besaß ebenfalls Gesetzescharakter.

Allerdings kann man diesem Regelwerk eine gewisse vertragsgestalterische Offenheit bescheinigen, die auch auf die eine oder andere Weise gerne genutzt wird. Da sie gemäß den Bestimmungen des § 209 Versicherungsvertragsgesetz nicht eben diesen Bestimmungen des VVG unterliegt, bietet sie ja zahlreiche Möglichkeiten der Ausnutzung einer Vertragsfreiheit. So gibt es im Laufe der Jahre zahlreiche Maklerbedingungen und Policenbedingungen, die sich von Gesellschaft zu Gesellschaft unterschieden lassen und auch viel Verhandlungsfreiheit in Bezug auf einen nötigen Abschluss der Seewarenversicherung bieten. Ein weiterer Vorteil liegt hier darin, dass der Versicherungsschutz zu Gunsten des Versicherungsnehmer mitunter durch einen fachlich sehr versierten Makler ohne nennenswerten Aufpreis angepasst werden kann. Somit sind kundenfreundliche Spezifizierungen in Hinsicht auf Versicherungsschutz und Vertragserweiterung durchaus keine Seltenheit. Für den Versicherungsnehmer lohnt sich auf jeden Fall der Vergleich mehrere Anbieter untereinander in Bezug auf Leistung und Kosten.