Die Seekaskoversicherung gehört allgemein zu den Seeversicherungen, die wiederum eine Sparte der Transportversicherung sind. Mit dem Begriff Transportversicherung werden ganz verschiedene Arten von Versicherungen zusammengefasst, mit denen Transportmittel und transportierte Güter versichert werden. Wenn Transportmittel versichert werden, geht es grundsätzlich um eine Kaskoversicherung, wenn dagegen Transportgüter versichert werden, wird von einer Transportgüter- oder Warenversicherung gesprochen.

Neben Seeversicherungen gehören auch Binnen- und Verkehrshaftungsversicherung sowie verschiedene Sonderformen zu den Transportversicherungen. Als Seeversicherungen werden sowohl die Seekaskoversicherung als auch die Seewaren-Versicherung bezeichnet.

Mit einer Seekaskoversicherung können ganz allgemein sämtliche seegängigen Fracht- und Passagierschiffe versichert werden. Dazu zählen auch Spezialschiffe sowie schiffsförmige Einheiten, zum Beispiel Hochseeschlepper oder Schiffskräne.

Durch die Versicherung werden vor allem der Totalverlust oder Teilschäden am versicherten Schiff abgedeckt, welche durch die Gefahren der See verursacht werden. Darüber hinaus erstreckt sich der Schutz auf Verfügung von hoher Hand, Verschollenheit und Piraterie. Im Gegensatz zu anderen Kaskoversicherungen, etwa für Autos oder Maschinen, beinhaltet die Seekaskoversicherung in der Regel auch eine Haftpflichtdeckung, sie sichert den Versicherungsnehmer also gegen Drittschäden (zum Beispiel Kollisionsschäden) ab. Ebenfalls im Versicherungsschutz aufgenommen werden können Kriegs- oder politische Gefahren, hierfür ist jedoch eine höhere Prämie zu zahlen.

Ausschlaggebend für die Höhe der Versicherungsprämie sind eine Reihe von Faktoren. Dazu zählen die Klassifikation des versicherten Schiffes, also die durch eine anerkannte Klassifikationsgesellschaft vorgenommene Beurteilung des Schiffszustands. Darüber hinaus ist der jeweilige Versicherungswert wichtig, auch Ausrüstung, Bauart, Fahrgebiet, Alter und Größe sowie der Verwendungszweck des Fahrzeugs spielen eine Rolle. Zu guter Letzt sind die Flagge, unter der ein Schiff zur See fährt, sowie die Bereederung ausschlaggebend. Beide Faktoren lassen Rückschlüsse auf gesetzliche Sicherheitsbestimmungen und die Qualifikation der Besatzung zu. Wird ein Schiff verkauft, endet daher ein laufender Vertrag, der neue Eigentümer muss dann eine eigene Seekaskoversicherung abschließen.