Wer eine Schwerbehinderung zu verzeichnen hat, ist oftmals auf das Kraftfahrzeug mehr denn je angewiesen. Um diese Schwerbehinderten finanziell zu begünstigen, bieten Autoversicherer den sogenannten Schwerbehindertenrabatt oder auch Behindertennachlass in der Kfz-Versicherung an. Dabei gilt der gewährte Schwerbehindertenrabatt sowohl für die Kfz-Haftpflicht als auch die Kaskoversicherung. Während bis zum Jahr 1994 alle deutschen Versicherer durch das Bundesministerium für Wirtschaft verpflichtet wurden, den Schwerbehindertenrabatt jedem Schwerbehinderten zu gewähren, der diese Behinderung nachweisen konnte, haben sich hier seither inzwischen Veränderungen ergeben. Heute ist es den Versicherungsgesellschaften freigestellt, ob sie den Schwerbehindertenrabatt gewähren. Wer heute als Schwerbehinderten eine Rabattierung aufgrund der Behinderung auf die Haftpflichtversicherung sowie die Kasko für das Fahrzeug erzielen möchte, muss am Markt prüfen, welche Gesellschaften diesen Rabatt anbieten. Verpflichtet ist heute keine Versicherungsgesellschaft mehr, diesen Rabatt zu gewähren.

Hintergrund für die Verpflichtung zur Gewährung des Schwerbehindertenrabattes bis zum Jahr 1994 war, dass angenommen wurde, dass Behinderten grundsätzlich ein geringeres Einkommen aufgrund ihrer Behinderung erzielen. So sollte diesen Behinderten, die zudem häufig auf das Kraftfahrzeug angewiesen waren, eine finanzielle Erleichterung verschafft werden. Wer heute aufgrund geringer finanzielle Einkünfte hier bei der Autoversicherung Einsparungen erzielen möchte, muss Nachforschungen anstellen, welcher Versicherer als Vertragspartner in Frage kommt.

Und nicht nur im Hinblick auf die generelle Gewährung von Schwerbehindertenrabatten haben sich am Markt Veränderungen ergeben. Auch die Rabattierung an sich steht inzwischen den einzelnen Gesellschaften frei. Um die günstigsten Versicherung auszuwählen, die den Schwerbehindertenrabatt überhaupt noch gewährt, muss der Versicherungsnehmer Angebote bei den entsprechenden Gesellschaften einholen, um hier einen Preisvergleich zu treffen. Rechtsansprüche aufgrund bestimmter Behinderungsgrade auf dementsprechend kalkulierte Rabatte bestehen nicht mehr.

Um den Schwerbehindertenrabatt bei der entsprechenden Gesellschaft zu erhalten, muss der Versicherungsnehmer seine Schwerbehinderung und auch den Grad der Behinderung nachweisen. Dies lässt sich am einfachsten über den sogenannten Schwerbehindertenausweis erzielen, den in der Regel jeder Behinderte besitzt. Wer diesen Ausweis noch nicht besitzt, muss ihn für Nachweise der Schwerbehinderung beim zuständigen Versorgungsamt beantragen. Zudem muss das Kraftfahrzeug, auf den der Schwerbehindertenrabatt erzielt werden soll, natürlich auch entsprechend auf die behinderte Person zugelassen sein.