Eine Schlüssel-Verlustversicherung schützt gegen die finanziellen Folgen eines Schlüsselverlustes. Diese sind dann besonders hoch, wenn eine Schließanlage besteht und diese beim Verlust eines einzigen Schlüssels komplett ausgetauscht wird.
Eine Schlüssel-Verlustversicherung kann sowohl von einer Person gegen das Risiko des Verlustes der ihr anvertrauten Schlüssel als auch von einer Firma oder Organisation für ihre Schließanlagen abgeschlossen werden. Die Kosten richten sich dabei in erster Linie nach der Größe der Schließanlage und den daraus resultierenden Kosten für ihre Erneuerung. In Einzelfällen ist ein Austausch einer Schließanlage nicht erforderlich, dann zahlt die Versicherung die Kosten für die Wiederbeschaffung der Schlüssel. Fast alle Versicherungsgesellschaften legen eine Eigenbeteiligung fest, diese beträgt bei der Ostdeutschen Kommunalversicherung zehn Prozent, jedoch mindestens fünfzig und maximal fünfhundert Euro pro Schadensfall.
Für Privatpersonen ist der Abschluss einer Schlüssel-Verlustversicherung für private Schlüssel bei vielen Anbietern als preisgünstige Ergänzung zur Privathaftpflichtversicherung möglich. In diesem Fall ist lediglich der gesonderte Abschluss einer Verlustversicherung für Dienstschlüssel erforderlich, sofern der Arbeitgeber nicht eine solche für seine Schließanlagen vereinbart hat. Steuerlich wird die für eine Dienstschlüssel-Verlustversicherung zu zahlende Versicherungsprämie als Werbungskosten anerkannt.
Eine Versicherung gegen die finanziellen Folgen des Schlüsselverlustes ist bei Schließsystemen zu empfehlen. Für Einzelschlüssel ist sie nicht erforderlich, da sowohl deren Neubeschaffung als auch der Austausch eines einzelnen Schlosses nicht sehr kostspielig ist. Bei elektronischen Schließsystemen wie der ISGUS Karte ist eine Verlustversicherung ebenfalls nicht erforderlich, da eine verloren gegangene Karte leicht gesperrt werden kann.