Längst ist es in einer Familie mit Kindern zur Notwendigkeit geworden, dass beide Elternteile ein Fahrzeug haben; der eine, um damit zur Arbeit zu fahren und der andere Elternteil, um die Kinder in die Schule, den Kindergarten oder zu den alltäglichen Nachmittagspflichten wie Sport- oder Musikunterricht und dergleichen zu bringen. Ohne ein zweites Fahrzeug würden solche Wege unendlich lange dauern und zuweilen auch unterbleiben – sehr zum Nachteil der Kinder übrigens.

Zweitauto möglichst günstig versichern

So komfortabel und sinnvoll also ein zweites Auto in der Familie ist, so muss auf der andere Seite natürlich auch an die Unterhaltung zweier Fahrzeuge gedacht werden. Damit ist vorrangig die Versicherungsfrage gemeint. Da ist es nur gut und vernünftig, dass es bei den Versicherungen die so genannte Zweitwagenregelung gibt. Denn normalerweise wird ein zweites Fahrzeug in die höchste Schadensfreiheitsklasse eingestuft; Fahranfänger kennen diese Problematik, wenn sie nach bestandener Führerscheinprüfung ihr erstes Auto haben und horrend teure Prämien für die Kfz-Versicherung zahlen müssen. Auch dann greift die Zweitwagenregelung mit der Folge, dass die Versicherten deutlich günstigere Prämien für ihre Kfz-Versicherung zu zahlen haben.

Schadenfreiheitsklasse 0 vs SF 1/2

Im Allgemeinen werden die Zweitwagen dann nicht in die Schadensfreiheitsklasse 0 eingestuft, was ungefähr 240 % bedeutet, sondern sie erhalten die Schadensfreiheitsklasse ½ zugewiesen. Damit aber gerade Fahranfänger nicht sofort wieder in die Schadensfreiheitsklasse 0 eingestuft werden, wenn sie nach einigen Jahren erstmals einen Wagen auf ihren Namen versichern wollen, werden die unfallfrei gefahrenen Jahre auf die neue Versicherung angerechnet.

Es gibt aber auch Versicherungen, bei denen ist die Zweitwagenregelung derart gestaltet, dass das Zweitfahrzeug in die gleiche SF-Klasse eingestuft wird wie der Erstwagen. Das ist aber ganz sicher nur der Fall bei Ehegatten, keinesfalls jedoch bei Fahranfängern.