Die meisten Menschen habe eine Haftpflichtversicherung, und wenn etwas passiert, wird schnell der Satz geäußert: „Kein Problem ich bin ja versichert.“ Aber gegen was ist man in der Haftpflichtversicherung tatsächlich abgesichert, welche Schäden werden übernommen, welche nicht? Einige Schadenbeispiele in der Haftpflichtversicherung geben darüber Auskunft.
Wer bei einem Besuch beim Nachbarn versehentlich dessen Notebook vom Tisch reißt, über den Teppich stolpert und dabei eine teure Vase zerschlägt, der kann sich sicher sein, diese Schäden sind in seiner privaten Haftpflichtversicherung abgedeckt. Andere Schadenbeispiele in der Haftpflichtversicherung sind zwar versichert, aber nicht in der Privathaftpflichtversicherung, z. B. wenn der Schaden durch einen Hund (Tierhalter-Haftpflichtversicherung für Hunde) oder durch ein Auto (Kraftfahrzeughaftpflicht) verursacht worden ist.
Schon kleine Fehler und Probleme können teure Auswirkungen haben
Kleine Ursache große Wirkung, das ist der wichtigste Grund für den Abschluss einer Haftpflichtversicherung. So kann durch eine zerbrochene Vase durch auslaufendes Wasser einen Kurzschluss auslösen, der zu einem Großbrand ausartet. Eine stürmische Umarmung auf der Treppe kann einen Sturz auslösen, der zu bleibenden Schäden beim Begrüßten führt, so eine lebenslange Rente veranlasst. Das sind gravierende Schadenbeispiele, die über eine Haftpflichtversicherung abgesichert sind, die jedem verdeutlichen, wie wichtig diese Versicherungsart ist. Oft sind es kleine Unachtsamkeiten, die Schadenereignisse größeren Ausmaßes anrichten.
Wer einen Schaden verursacht, egal ob unabsichtlich oder mit Absicht, muss den Geschädigten so stellen, als ob das Ereignis nie stattgefunden hätte, bzw. finanziellen Ausgleich schaffen. Da gibt es keine Schadenobergrenze, da ist es egal, ob man dazu in der Lage ist, unter Umständen wird das gesamte zukünftige Einkommen bis auf einen kleinen Teil gepfändet. Gegen die Folgen von Schäden, die ohne Absicht angerichtet wurden, ist man in einer Haftpflichtversicherung geschützt. Viele Schadenbeispiele, die über eine Haftpflichtversicherung abgedeckt sind, beweisen, dass es sehr leichtsinnig ist, keine Haftpflichtversicherung abzuschließen bzw. nur geringe Deckungssummen in der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung zu vereinbaren.