Bei einer Sammelinstrumentenversicherung handelt es sich um eine Musikinstrumentenversicherung, mit welcher Orchester, öffentliche oder private Musikschulen, Musikklassen oder Musikvereine ihre gesamten Musikinstrumente gegen verschiedene Gefahren absichern können. Mit einer Sammelinstrumentenversicherung sind neben den Musikinstrumenten auch dazugehöriges Zubehör, wie z.B. Taschen, Koffer und Bögen, sowie elektrische und elektronische Zusatzgeräte, wie z.B. Verstärker, Lautsprecher und Mikrofone, mitversichert.
Der Versicherungsschutz einer Sammelinstrumentenversicherung gilt grundsätzlich in Deutschland und beinhaltet bei einigen Versicherungsunternehmen auch weltweite Auslandsaufenthalte von bis zu sechs Wochen. Je nach Angebot des Versicherungsunternehmens umfasst der Versicherungsschutz eine Absicherung gegen bestimmte Gefahren oder eine Allgefahren-Deckung. Bei dieser sind grundsätzlich alle Gefahren versichert, welche im Versicherungsvertrag nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurden. Gewöhnlich leistet die Sammelinstrumentenversicherung bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust der versicherten Musikinstrumente oder des versicherten Zubehörs durch z.B. Herunterfallen, Sturz, böswillige Beschädigung durch Dritte, Diebstahl, Raub oder räuberische Erpressung, Leitungswasser, Brand, Blitzschlag oder Transportmittelunfall. Aus dem Versicherungsschutz ausgeschlossen sind dagegen z.B. vorsätzlich herbeigeführte Schäden sowie Schäden durch grobe Fahrlässigkeit oder durch Kriegsereignisse.
Die Sammelinstrumentenversicherung ersetzt im Versicherungsfall meist den Zeitwert eines zerstörten oder verloren gegangenen Musikinstrumentes. Bei einigen Versicherungsunternehmen ist auch eine Entschädigung zum Neuwert festlegbar. Für Beschädigungen an versicherten Sachen erstattet die Versicherung gewöhnlich die anfallenden Reparaturkosten. Grundsätzlich wird jedoch nur eine Entschädigung bis zur vereinbarten Versicherungssumme abzüglich eines vereinbarten Selbstbehaltes geleistet.
Der Versicherungsbeitrag für eine Sammelinstrumentenversicherung ist unter anderem von der Art und der Anzahl der zu versichernden Musikinstrumente sowie von den versicherten Gefahren und der vereinbarten Versicherungssumme abhängig. Gewöhnlich gewähren die Versicherungsunternehmen für eine hohe Anzahl an versicherten Instrumenten oder ab einem bestimmten Jahresbeitrag verschiedene Beitragsnachlässe.