Eine Rückrufversicherung oder Rückrufkostenversicherung ist in erster Linie eine Versicherung, die Handelsbetriebe oder produzierende Betriebe benötigen können. Sie ersetzt die Kosten aus einem eventuell notwendigen Rückruf von Produkten, wenn diese etwa fehlerhaft oder verdorben sind. Gezahlt werden dabei die entstandenen echten Vermögensschäden, nicht jedoch Personen- oder Sachschäden aufgrund fehlerhafter Produkte, die in der Regel von der Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt sind.

Händler und Hersteller dürfen ihre Produkte nur dann verkaufen, wenn die Gesundheit und Sicherheit der Käufer oder von Dritten nicht gefährdet ist. Zudem müssen die Produkte ständig auf eventuelle Gefährdungen für Dritte überprüft wreden. Gibt es eine solche Gefährdung, müssen die Konsequenzen daraus gezogen werden, die drastischste Konsequenz dabei ist der Rückruf des jeweiligen Produkts.

In der Rückrufversicherung sind dabei lediglich die Kosten versichert, die zur Abwendung von konkret drohenden Personenschäden dienen. Kosten für einen Rückruf, der lediglich zu reinen Gewährleistungsansprüchen durchgeführt wird, etwa wenn Schönheitsfehler bei einem Produkt vorliegen, muss der Hersteller oder Händler dagegen selbst tragen.

Normalerweise wird eine Rückrufaktion vom Hersteller des jeweiligen Endprodukts durchgeführt. Sollte ein von einem Lieferanten gekauftes Teil für den Fehler verantwortlich oder zumindest mitverantwortlich gewesen sind, können die Kosten oder Teile der Kosten für den Rückruf jedoch gegen den Hersteller dieses Teils geltend gemacht werden.

In der Praxis bieten Versicherungsgesellschaften normalerweise zwei verschiedene Modelle der Rückrufversicherung an. Zum einen ist dies eine Rückrufversicherung für Teile-Zulieferer, zum anderen eine Rückrufversicherung für Hersteller- und Handelsbetriebe. Bei der ersten Variante gilt die Versicherung nur für einen Fremdrückruf, wenn also der belieferte Hersteller Mängel bei seinen Produkten feststellt, die auf den Teilen des jeweiligen Zulieferers beruhen. Die zweite Variante dagegen gilt für Kosten, die durch den Eigen- oder den Fremdrückruf entstehen.