In vielen Wirtschaftszweigen wird die Rückrufkostenversicherung vernachlässigt. Dabei können die Kosten, die bei einem Rückruf entstehen Unternehmen in ernste finanzielle Schwierigkeiten bringen. Noch wichtiger erscheint eine solche Versicherung aufgrund der Tatsache, dass Deutschland in Sachen Rückrufen einen europäischen Spitzenplatz einnimmt. Im Prinzip kann jedes Unternehmen, welches Waren irgendeiner Art produziert, zu einer Rückrufaktion gezwungen sein.
Die Rechtslage
Das Gesetz über technische Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte regelt, in welchen Fällen Produzenten, Hersteller und Händler zu einem Rückruf verpflichtet sind. Wer Produkte, von denen eine Gefährdung ausgeht, in Verkehr bringt, muss für die Kosten des Rückrufs aufkommen.
Lückenhafte Absicherung
Viele Unternehmen verfügen über eine Betriebshaftpflichtversicherung sowie eine Produkthaftpflichtversicherung. Diese Versicherungen greifen bis zu einem gewissen Maß auch bei Rückrufen. So sind etwa Personen- und Sachschäden durch die Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt. Entstehen dem Abnehmer der Produkte Vermögensschäden, so springt die erweiterte Produkthaftpflichtversicherung ein. Echte Vermögensschäden des Unternehmens, welches eine Rückrufaktion durchführen muss, sind durch diese beiden Versicherungen allerdings nicht abgedeckt. Diese Vermögensschäden entstehen beispielsweise, wenn der Produzent im Rahmen einer Rückrufaktion vor dem Gebrauch der betroffenen Waren öffentlich warnen muss. Die Kosten für Zeitungsanzeigen oder Rundfunkdurchsagen sind durch eine Rückrufkostenversicherung abgedeckt. Angeboten werden Rückrufkostenversicherungen beispielsweise von der Allianz, HDI-Gerling oder der Gothaer.
Leistungen der Rückrufkostenversicherung
Die Rückrufkostenversicherung kommt für die Kosten auf, die durch die Benachrichtigung von Händlern und Endverbrauchern entstehen, unabhängig davon, ob die Benachrichtigung auf postalischem Wege oder über die Medien geschieht. Übernommen werden außerdem sämtliche Kosten, die für die Rückführung der zurückgerufenen Waren aufgewendet werden müssen. Kommt es zu einer Ersatzlieferung mangelfreier Produkte, so kommt die Rückrufkostenversicherung für die in diesem Zusammenhang entstehenden Transportkosten auf. Kosten, die für Überprüfungen des Produkts entstehen werden ebenso ersetzt. Sind die Kosten für eine Reparatur vor Ort geringer, als für den Austausch der Waren, so werden diese übernommen. In diesem Fall werden auch eventuell anfallende Kosten für den Ein- und Ausbau von Teilen ersetzt. Müssen die betroffenen Waren vernichtet werden, werden die dadurch entstehenden Kosten ebenso übernommen, wie Kosten, die für Ablauf- oder Erfolgskontrollen der Rückrufaktion aufgewendet werden müssen. Zu beachten ist, dass Folgeschäden, wie Produktionsausfälle oder entgangene Gewinne nicht durch die Rückrufkostenversicherung abgedeckt sind.