Eine Risikolebensversicherung wird als der beste Schutz angesehen um Hinterbliebene abzusichern. Hat jemand eine Familie zu versorgen und ist darüber hinaus auch noch durch Kredite belastet, so kann dessen Tod seine Hinterbliebenen in den Ruin stürzen. Eine Risikolebensversicherung sichert nur den Todesfall ab, das heißt sie zahlt nur aus wenn der Versicherungsnehmer stirbt, die in der Versicherungspolice vereinbarte Summe, wird an die Begünstigten, ausgezahlt. Diese Art der Versicherung dient somit in erster Linie dem Schutz der Hinterbliebenen, sowie der Sicherung von Verbindlichkeiten.

Der Vorteil dieser Versicherungsart besteht in den relativ günstigen Beiträgen für die im Todesfall des Versicherungsnehmers, die in der Versicherungspolice vereinbarten Beträge ausbezahlt werden. Ist der Todesfall des Versicherungsnehmers eingetreten so muss die Ehefrau für die Risikolebensversicherung bei Auszahlung Steuer zahlen wenn der ausgezahlte Betrag die Summe von 307.000 Euro übersteigt. Die Kinder des Verstorbenen hingegen müssen für die Risikolebensversicherung bei Auszahlung Steuer ab der Summe von 205.000 Euro zahlen.

Die Versicherungsgesellschaften kalkulieren für ihre jeweils angebotenen Versicherungstarife die möglichen Risiken. Sterben im Falle abgeschlossener Risikolebensversicherungen weniger Versicherungsnehmer, als berechnet, oder gelingt es z.B. die Verwaltungskosten zu senken, so entstehen den Versicherungen Überschüsse, die diese ihren Kunden weitergeben. Dies kann zum Einen dadurch geschehen, dass sie die Beiträge senken, d.h. wer eine Risikolebensversicherung abgeschlossen hat, zahlt niedrigere Nettoprämien. Viele Versicherungen ermöglichen aber auch, die Beträge, die im Todesfall gezahlt werden zu erhöhen.

Eine weitere Möglichkeit , die den Versicherungsnehmern die Möglichkeit bietet, dass die Risikolebensversicherung bei Auszahlung Steuer sparen lässt besteht darin, dass die Versicherer die anbieten, die entstandenen Überschüsse zu investieren und zu verzinsen. Am Ende der Vertragslaufzeit fließt dann entweder das angesparte Vermögen an den Versicherungsnehmer, oder im Falle seines frühen Todes, an die Begünstigten. Das Besondere an diesem Fall der Risikolebensversicherung bei Auszahlung Steuer zu sparen, besteht darin, dass die Überschüsse vom Finanzamt völlig unberührt gelassen werden. Dies geht auf ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums aus dem Jahr 2005 zurück, in dem steht, dass Barauszahlungen von Überschüssen bei reinen Risikoversicherungen nicht als Einkommen nach § 20 des Einkommenssteuergesetzes zu werten sind und somit nicht besteuert werden. Wer diese Möglichkeit mit Hilfe der Risikolebensversicherung bei Auszahlung Steuer zu sparen nutzt, kann sich fürs Alter etwas ansparen, das vom Finanzamt unberührt bleibt.