Die Riester Rente ist ein staatlich geförderte Form der Altersvorsorge, die sich hauptsächlich an Arbeitnehmer und als arbeitslos gemeldeten Personen richtet. Neben der Grundzulage von 154 Euro jährlich, werden Zulagen für leibliche oder adoptierte Kinder gewährt, wenn die Voraussetzungen hierfür erfüllt werden. Die Riester Rente lohnt sich also besonders für Personen mit mehreren Kindern. Beide Zulagenformen werden nicht in bar ausgezahlt, sondern dem Versicherungskonto gutgeschrieben.
Voraussetzungen für den Erhalt der Kinderzulage, ist der Bezug von Kindergeld für mindestens einen Monat im laufenden Kalenderjahr. Als die Riester Rente im Jahr 2002 gestartet wurde, betrug die Zulage für jedes zulagenberechtigtes Kind nur 46 Euro jährlich. In den letzten Jahren stieg die Zulage aber nach und nach an. Derzeit bekommt die berechtigte Person 185 Euro für jedes bis zum Jahr 2007 geborene Kind. Alle nach 2008 geborenen Kinder werden sogar mit 300 Euro in der Altersvorsorge gefördert.
Ein einfaches Beispiel macht den Nutzen einer Riester Rente deutlich. Eine allein erziehende Mutter hat drei Kinder und geht in Teilzeit arbeiten. Sie spart den notwendigen Mindestanteil von 4% des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens und macht die Zulage für sich und ihre Kinder geltend. Zwei Kinder wurden vor 2007 geboren, der letzte Nachkomme hat im Jahr 2008 das Licht der Welt erblickt. Die Zulagenrechnung für die Mutter würde dann wie folgt aussehen: 154 Euro eigene Zulage, plus 370 Euro für die beiden Kinder von vor 2007 und plus 300 Euro für das Kind nach 2008, insgesamt betragen die Zulagen dann 824 Euro für das Kalenderjahr. Das ist nicht schlecht und summiert sich über die Jahre zu einem ansehnlichen Betrag.
Führt man sich nun vor Augen, dass die Mutter durch ihre Erwerbstätigkeit vermutlich keine hohen eigenen Ansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung erwerben dürfte, wird die Riester Rente dann keine Zusatzrente, sondern fast eine gleichberechtigte zweite Rente sein. Wenn einige Rentenexperten argumentieren, dass Niedrigverdiener keine Zusatzrente abschießen sollten, da die Grundsicherung dieses ohnehin ausgleicht, so kann man dem nur entgegenhalten, dass niemand weiß, wie denn diese Grundsicherung in 20 oder 30 Jahren aussehen wird.