Nahezu jeder Autokäufer ist nicht Stolz darauf, wenn er ein neues Auto erworben hat. Dabei spielt es oftmals keine Rolle, ob es sich dabei um einen Neu- oder Gebrauchtwagen handelt. Dem Stolz gerade bei Gebrauchtfahrzeugkäufen kann aber sehr schnell der Ärger weichen wenn das Fahrzeug bereits nach wenigen Monaten in die Werkstatt muss, weil Anlasser, Getriebe oder Lichtmaschine nicht mehr funktionieren. Reparaturen dieser Art sind teuer und belasten den Geldbeutel des Käufers zusätzlich, gerade auch bei finanzierten Fahrzeugen. Nicht selten wird dann der Vorwurf der arglistigen Täuschung an den Käufer laut. Dies umso mehr, sollte das Fahrzeug privat erworben worden sein.
Der Abschluss einer Reparaturkostenversicherung kann da beruhigende Wirkung haben. Sie schützt Käufer wie Verkäufer gleichermaßen und beugt insoweit auch Ärger vor. Zwar müssen gewerbliche Verkäufer den Käufern eine gewisse Garantie über die verkauften Fahrzeuge geben. Doch beschränkt sich diese in der Regel nur auf Verschleißteile und dann bei Gebrauchtfahrzeugen selten länger als ein Jahr.
Die Reparaturkostenversicherung indes kann bis zu fünf Jahre abgeschlossen werden und gilt eben auch für Schäden am Getriebe oder der Lichtmaschine. Sie kann für nahezu alle Neu- und Gebrauchtfahrzeuge abgeschlossen werden. Im Schadensfall steht dem Käufer dann eine fachkundige Unterstützung zur Verfügung, wenngleich nicht selten eine Werkstattvorgabe gemacht wird. Die Reparaturkostenversicherung kann sowohl über den Händler zusätzlich zur gewährten Garantie abgeschlossen werden als auch separat z.B. über günstige Online-Anbieter. Da nicht wenige Fahrzeugkäufe privat abgewickelt werden, müssen die Autokäufer dann selbst aktiv werden. Im Übrigen erhöht eine durch den Verkäufer abgeschlossene Reparaturkostenversicherung auch die Chance auf einen im Verkaufsfall höher erzielbaren Verkaufswert des Fahrzeugs.