Der Begriff Rentendynamik findet in der Regel in der betrieblichen Altersvorsorge Anwendung, mitunter wird sie auch in der privaten Rentenversicherung umgesetzt. Zweck der Rentendynamik ist es, die betrieblichen Rentenanwartschaften dynamisch steigend zu gestalten, um gegebenenfalls inflationäre Entwicklungen besser auszugleichen. Oft wird damit auch die lange Zugehörigkeit eines Mitarbeiters zum Unternehmen belohnt.
Die Rentendynamik erfolgt dabei durch eine meist jährliche Erhöhung des Versorgungsanspruchs. An den Versicherten wird eine so genannte dynamische sowie lebenslange Rente ausgezahlt, die je nach Versicherungsgesellschaft und Vertrag um etwa zwei bis fünf Prozent steigt. Diese Rente ergibt sich aus dem im Vertrag garantierten Rentenanteil und einem jährlichen Steigerungsbetrag, der prinzipiell in Abhängigkeit der erzielten Überschüsse aus der Rentenversicherung errechnet wird. Die Steigerungsrate in Prozent wird bereits im Versicherungsvertrag festgesetzt und als Anpassungssatz bezeichnet. Selten – aber dennoch möglich – ist eine Rentensteigerung, die sich am Lebenshaltungskostenindex orientiert.
Eine Rentendynamik für Versorgungszusagen kann sowohl für die Phase der Anwartschaft (Dauer der Beitragszahlung, Zeit bis zur Erteilung der Rentenzusage) als auch für die Phase der Rentenzahlung vereinbart werden.
In der Anwartschaftsphase erhöhen sich bei einer Rentendynamik meist jährlich die Beiträge, aber auch die Versicherungsleistung steigt. Erfolgt die Rentendynamik erst mit Rentenzahlung, bleiben die Beiträge während der Anwartschaftsphase gleich, sind aber vor allem zu Beginn der Beitragszahlung höher als bei einer Beitragssteigerung.
Bei Versorgungszusagen ohne Rentendynamik besteht oft auch noch zu einem späteren Zeitpunkt die Möglichkeit, eine Dynamik einzuschließen. Je nach Versicherungsgesellschaft und Versicherungsschutz kann es dabei allerdings zu einer erneuten Risikoprüfung kommen. Gerade deshalb sollte man bereits bei Vertragsabschluss entscheiden, ob eine Rentendynamik gewünscht wird.