Die Gebäudeglaspauschalversicherung der PVAG bzw. der SIGNAL IDUNA Gruppe dient der Absicherung eines Gebäudes gegen Glasbruch. Es können vermietete Einfamilienhäuser oder Zwei- und Mehrfamilienhäuser versichert werden, jedoch keine selbst genutzten Einfamilienhäuser. Für diese besteht die Möglichkeit einer Absicherung der Verglasung über eine Haushaltsglasversicherung.

Bei der Gebäudeglaspauschalversicherung hat der Versicherungsnehmer für Zwei- und Mehrfamilienhäuser die Wahl zwischen der Versicherung der Verglasung des gesamten Gebäudes oder nur der Verglasung von Bereichen, welche dem allgemeinen Gebrauch dienen. Zu diesen zählen z.B. Treppenhäuser, Gemeinschaftsräume, Flure oder Windfänge. Wird nur die Verglasung von Allgemeinbereichen versichert, empfiehlt die SIGNAL IDUNA den Abschluss zusätzlicher Haushaltsglasversicherungen durch die Mieter.

Die Gebäudeglaspauschalversicherung schützt vor Glasbruchschäden, welche unter anderem durch Vandalismus, Unachtsamkeit oder Materialermüdung entstanden sind. Es wird nicht für Schäden der Verglasung geleistet, welche z.B. durch Feuer, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Explosion oder deren Folgeschäden wie z.B. Löscharbeiten entstanden sind. Solche Schäden können mit einer Gebäudeversicherung abgesichert werden.

Der Versicherungsschutz der Gebäudeglaspauschalversicherung umfasst unter anderem folgende Verglasungen:
• fest mit dem Gebäude verbundene Innen- und Außenscheiben
• Glasbausteine
• Profilbaugläser
• Dachverglasungen und Betongläser
• Kunststoffe
• Abdeckungen von Sonnenkollektoren (nicht die Solarzellen)
• künstlerisch bearbeitete Glasscheiben, Glasspiegel oder Glasplatten sowie Messing- und Bleiverglasungen mit künstlerischer Bearbeitung

Im Schadensfall übernimmt die SIGNAL IDUNA die Beauftragung eines Glasereifachbetriebs und rechnet die Kosten direkt mit diesem ab. Es werden die Kosten für einen Ersatz der Verglasungen einschließlich notwendiger Notverglasungen gezahlt. Zudem übernimmt die Versicherung auch anfallende Kosten für Beseitigung und Wiederanbringung von Sachen, welche das Einsetzen einer Ersatzverglasung behindern. Hierzu zählen z.B. Schutzgitter, Schutzstangen oder Markisen.