Die Bauzeitversicherung der PVAG bzw. der SIGNAL IDUNA Gruppe soll einen umfassenden Schutz eines Neubaus während des gesamten Bauvorgangs gewährleisten. Sie ist insbesondere für den Bau von Ein- und Zweifamilienhäusern mit einer Bausumme bis maximal 400.000 Euro geeignet. Voraussetzung für die Bauzeitversicherung ist zudem, dass der Versicherungsnehmer nach Fertigstellung des Hauses eine Gebäudeversicherung bei der SIGNAL IDUNA abschließt.

Die Bauzeitversicherung besteht aus drei verschiedenen Versicherungen:
• Bauleistungsversicherung
• Bauherrenhaftpflichtversicherung
• beitragsfreie Rohbau-Feuerversicherung (bis zu 12 Monate)

Die Bauleistungsversicherung ersetzt entstandene Schäden durch unvorhergesehene Beschädigung und Zerstörung von Baumaterial oder bereits ausgeführter Bauleistungen. Der Leistungsumfang beinhaltet unter anderem:
• Schäden durch außergewöhnliche Witterungsverhältnisse und Elementarereignisse
z.B. Sturm, starke Regenfälle, Überflutung
• Schäden durch Ungeschicklichkeit oder Fahrlässigkeit der Bauhandwerker
• Folgeschäden durch Konstruktions- oder Materialfehler
• Vandalismusschäden bzw. mutwillige Zerstörung durch Dritte
• Diebstahl von fest eingebautem Material
• Glasbruchrisiko (bis Bauende)
• Erstrisikodeckung (jeweils 3.000 Euro für Bodenmasse, Baugrund und Schadensuchkosten)

Leistungsmängel, welche im Rahmen der Gewährleistung durch das ausführende Bauunternehmen zu vertreten sind, sind aus dem Leistungsumfang ausgeschlossen.

Die Bauherren-Haftpflichtversicherung dient der Absicherung gegen Ansprüche Dritter, welche durch die Baustelle zu Schaden gekommen sind. Die Versicherung klärt im Schadensfall die Anspruchsberechtigung und zahlt gegebenenfalls Schadenersatz oder schützt den Versicherungsnehmer bei unbegründeten Forderungen. Der Versicherungsschutz umfasst die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Bauherr und Haus- und Grundstücksbesitzer sowie die Risiken bei eigener Ausführung von Bauarbeiten (Selbsthilfe am Bau). Des Weiteren ist die Haftpflicht mit den Bauarbeiten beschäftigter Personen für von ihnen verursachte Schäden im Rahmen ihrer Tätigkeit eingeschlossen. Die Bauherren-Haftpflichtversicherung gilt bis zum Bezug des erstellten Gebäudes.

Die Rohbau-Feuerversicherung ersetzt durch Feuer verursachte Schäden des Rohbaus während der gesamten Bauphase. Im Schadensfall werden neben dem Sachschaden am Gebäude unter anderem auch Schäden durch Löschwasser, Abbruch- und Entsorgungskosten oder Beschaffungskosten für neue Bodenmasse gezahlt.