Eine Planungshaftpflicht besteht für die Planer eines Bauverfahrens, wenn wegen eines Fehlers in der Planung gegen sie privatrechtliche Schadenersatzansprüche möglich sind. Zu den betroffenen Berufsgruppen zählen unter anderem Architekten, Statiker, Tragwerksplaner, Innenarchitekten, Garten- und Landschaftsarchitekten, Vermessungsingenieure, Stadtplaner und Bausachverständige. Ein Schadensersatzanspruch gegen diese Personen liegt immer dann vor, wenn die Planung nicht genehmigungsfähig oder lückenhaft ist. Der Planer steht ebenso in der Planungshaftpflicht,wenn seine Planung nicht dem anerkannten Stand der Technik oder in technischer beziehungsweise wirtschaftlicher Hinsicht nicht dem vereinbarten Vertrag entspricht.

Zu den Aufgaben eines Architekten gehört es zum Beispiel, das koordinierte Zusammenwirken der verschiedenen Gewerke und Unternehmen auf der Baustelle zu gewährleisten sowie einen funktionierenden zeitlichen Ablauf sicherzustellen. Gelingt ihm das nicht, ist das ein Fall für die Planungshaftpflicht. Genauso hat der Architekt die Bauausführung zu überwachen und mit der Baugenehmigung, den Ausführungsplänen sowie den anerkannten Regeln der Technik abzugleichen. Diese Überwachung ist insbesondere dann dringend erforderlich, wenn es sich um risikobehaftete Arbeiten oder bekannte Gefahrenquellen in der Baudurchführung handelt. Kommt er dem nicht adäquat nach, ist er regresspflichtig und die Planungshaftpflicht greift. Stellt der Planer fest, dass Mängel aufgetreten sind, die auf seinen Planungsfehler zurückgehen, so ist er verpflichtet, seinen Auftraggeber sofort und umfassend darüber zu informieren.

Bis in die 90-er Jahre hinein konnte man noch unter mehr als zwanzig Versicherungsgesellschaften wählen, die solch eine Planungshaftpflicht anboten. Mittlerweile hat sich die Situation auf Grund einer Vielzahl von Versicherungsfällen mit hoher Schadenssumme nachhaltig verändert. Eine Reihe der Versicherungsgesellschaften kündigten die Policen für Planungshaftpflicht und stiegen aus dem Markt aus. Übrig blieben gerade mal eine Handvoll Unternehmen, zu denen die Bayerische Versicherungskammer, Gothaer Versicherung, R + V Versicherung, Zürich Versicherung und die VHV zählen. Seit 2003 haben diese verbliebenen Versicherer ihre Prämien drastisch erhöht und den zuvor üblichen Schadenfreiheitsrabatt gestrichen.