Eine Photovoltaikbetreiberhaftpflicht-Versicherung schützt Betreiber von Photovoltaikanlagen vor den Haftpflichtansprüchen Dritter, die durch den Betrieb der Anlage entstehen können. Grundsätzlich gilt jeder Betreiber einer Photovoltaikanlage, die an das öffentliche Netz angeschlossen ist, als Unternehmer, da nicht selbst verbrauchter Strom gegen ein Entgelt in das Netz eingespeist werden kann. Deswegen werden entsprechende Haftpflichtansprüche in der Regel nicht durch eine private Haftpflichtversicherung gedeckt.

Es gibt allerdings einige Versicherer, bei denen über Zusatzvereinbarungen die Photovoltaik-Betreiberhaftpflicht in die Privathaftpflichtversicherung integriert werden kann. Meist beschränkt sich das jedoch auf Anlagen, die sich auf einem selbstbewohnten Grundstück befinden und die nur eine begrenzte Leistung erbringen können. Falls die Anlage auf einem Betriebsgelände und unter einem Firmennamen installiert wurde, ist unter Umständen auch der Einschluss in eine Betriebshaftpflichtversicherung möglich.

Die separate Photovoltaik-Betreiberhaftpflichtversicherung ist jedoch die üblichste Form, entsprechende Risiken abzusichern. Es ist dabei unerheblich, ob sich die Anlage auf einem eigenen oder einem fremden Grundstück befindet. Das Grundstück wird immer in den Versicherungsschein eingetragen.

Photovoltaikbetreiberhaftpflicht © M. Schuckart / Fotolia

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Photovoltaikbetreiberhaftpflicht: Versicherungsfälle

Ein Versicherungsfall tritt ein, wenn es im Zusammenhang mit dem Betrieb einer Photovoltaikanlage zu einem Personen-, Sach- oder Vermögensschaden kommt. Da das bereits bei der Montage passieren kann, sollte die Versicherung schon vor der Lieferung der Anlage abgeschlossen werden. Zu einem Personenschaden kann es zum Beispiel durch herunterfallende Teile kommen. Die Schadenssumme kann in diesem Fall beträchtlich sein, weshalb auf eine ausreichend hohe Deckungssumme geachtet werden sollte. Auch ein Brand und die damit verbundene Rauchentwicklung können zu Personenschäden und Sachschäden an fremdem Eigentum führen. Falls die Anlage auf einem gepachteten Grundstück installiert werden soll, müssen auch Mietsachschäden in die Versicherung eingeschlossen werden. Schließlich kann es zu Sach- und Vermögensschäden beim Energieversorger kommen, wenn der Strom in das öffentliche Netz eingespeist wird. Ein Blitzeinschlag kann zu direkten Schäden an den Anlagen des Energiever sorgers führen und auch zu Unterbrechungen der Stromversorgung. So ein Vorfall hat nicht selten Regressansprüche des Energieversorgers zur Folge.

Anbieter: Condor, VHV u.a.

Photovoltaik-Betreiberhaftpflichtversicherungen werden zum Beispiel von Condor und VHV angeboten. Die Bedingungen unterscheiden sich unter anderem hinsichtlich der Beiträge, der Selbstbeteiligungen, der Deckungssummen und der versicherten Schäden. Oft bieten die Versicherungsgesellschaften ganze Versicherungspakete an, die auf sämtliche Risiken im Zusammenhang mit dem Betrieb von Photovoltaikanlagen zugeschnitten sind und auch eine Betreiberhaftpflichtversicherung enthalten.

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