Eine Photovoltaikanlagen-Versicherung dient der Absicherung von Sachschäden an der versicherten Anlage, welche durch die im Versicherungsvertrag festgelegten Risiken verursacht wurden.

Mit der Photovoltaikanlagen-Versicherung ist gewöhnlich die entsprechende Photovoltaikanlage einschließlich aller für den Betrieb der Anlage notwendigen Teile versichert. Die Versicherung leistet bei Sachschäden an der versicherten Anlage, welche z.B. durch Sturm, Hagel oder Feuer verursacht wurden. Auch Schäden durch Blitzschlag, Überspannung und Kurzschluss werden übernommen. Zudem kann auch ein Diebstahl der Anlage oder von Teilen der Anlage abgesichert sein. Des Weiteren können mit einer Photovoltaikanlagen-Versicherung auch Vandalismusschäden oder durch Tiere verursachte Schäden versichert sein. Dagegen sind einige Schäden, wie z.B. durch den Versicherungsnehmer vorsätzlich herbeigeführte Schäden oder Schäden durch Abnutzung oder Verschleiß, grundsätzlich aus dem Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Bei Eintritt eines Versicherungsfalles ersetzt die Photovoltaikanlagen-Versicherung gewöhnlich den Neuwert der beschädigten Teile. Auch anfallende Montagekosten können von der Versicherung übernommen werden. Zudem ersetzen viele Photovoltaikanlagen-Versicherungen einen Ertragsausfall für einen festgelegten Zeitraum, sofern der Ertragsausfall infolge eines versicherten Sachschadens an der Anlage entstanden ist.

Die Höhe des Versicherungsbeitrages für eine Photovoltaikanlagen-Versicherung richtet sich unter anderem nach der Größe der Photovoltaikanlage, der Lage und Nutzungsart des Gebäudes, auf welchem die Anlage befestigt ist, sowie nach der Montageart. Zudem sind die Höhe der Versicherungssumme sowie die eingeschlossenen Risiken von Bedeutung. So kann durch den Ausschluss von Risiken, welche für die Anlage des Versicherungsnehmers nicht oder nur wenig relevant sind, eine zum Teil erhebliche Senkung des Beitrages erreicht werden.

Des Weiteren enthalten verschiedene Versicherungskonzepte für Photovoltaikanlagen auch eine Photovoltaik-Betreiberhaftpflichtversicherung. Diese sichert den Betreiber einer Photovoltaikanlage gegen Schadenersatzansprüche aus Personen- oder Sachschäden Dritter ab, welche durch die versicherte Anlage verursacht wurden. Zudem werden mit dieser Versicherung auch Schäden durch Versorgungsstörungen im Stromnetz abgedeckt, sofern diese Störungen durch einen Defekt der versicherten Anlage verursacht wurden.

Eine Photovoltaikanlagen-Versicherung wird z.B. von der Gothaer Versicherung oder der Allianz angeboten.

Photovoltaikanlagen-Versicherung © Jürgen Fälchle - Fotolia.com

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