Wie bei allen Versicherungen, die sich mit dem Gesundheitswesen befassen, gibt es neben der obligatorischen gesetzlichen Versicherung auch die Möglichkeit einer privaten Versicherung. Auch die 1995 eingeführte Pflegeversicherung ist in erster Linie eine gesetzliche Versicherung. Sie gehört zu den Sozialversicherungen und ist als Pflichtversicherung eingestuft. Diese Pflicht für die Pflegeversicherung besteht für jeden Krankenversicherten. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um die GKV oder um eine PKV handelt. Hintergrund für die Schaffung der Pflegeversicherung ist die Entlastung der Gemeinden (keine Sozialhilfeleistung für Pflegefälle mehr) sowie die Bildung einer Grundlage für finanzielle Unterstützung im Pflegefall.

Dabei sollte man allerdings nicht darauf hoffen, dass von der Pflegeversicherung alle aufkommenden Kosten übernommen werden. In der Regel ist es so, dass die pflegebedürftige Person ein Pflegegeld erhält, das in verschiedene Pflegestufen unterteilt ist. Mit diesem Pflegegeld kann der Bedürftige eine Person bezahlen, die ihn pflegt. Das kann durchaus auch der eigene Ehepartner sein. Bei schwierigeren Pflegefällen, die eine Unterbringung in ein Pflegeheim notwendig machen, wird ebenfalls eine Geldleistung erbracht. Auch diese ist in der Höhe davon abhängig, in welche Pflegestufe der Patient eingestuft worden ist. Die absolute Höchstgrenze liegt derzeit bei 1.825,– € monatlich (Pflegestufe III und Härtefall).

Wenn man nun bedenkt, dass eine vollstationäre Pflege in einem Pflegeheim im Durchschnitt monatlich rund 3.500,– € kostet, so wird schnell ersichtlich, dass die Pflegeversicherung allein nicht ausreicht, um diese Kosten zu decken. Hier werden nun noch das Einkommen und das Vermögen der betreffenden Person (Rente, Sparguthaben) herangezogen, um die Kosten für die Pflege zu begleichen. Reichen auch die Mittel des Patienten nicht aus, so können auch noch die unterhaltspflichtigen Angehörigen mit dem Ausgleich der Pflegekosten konfrontiert werden. Weil sich viele Menschen dies alles ersparen wollen, versucht man bereits im Vorfeld diesem entgegen zu wirken. Meist geschieht dies durch den Abschluss einer zusätzlichen Pflegeversicherung. Diese soll dann genau die Kosten begleichen, die nicht von der gesetzlichen Pflegeversicherung abgedeckt werden. Dies soll vor allem die Angehörigen davor bewahren, dass diese ihre Vermögenswerte aufgeben müssen, um die Pflege des Patienten zu bezahlen.