Wer Halter eines Kraftfahrzeuges ist, muss für dieses nicht nur Steuern bezahlen sondern ist verpflichtet, dafür auch eine Personenkraftfahrtversicherung abzuschließen. Dabei ist die Haftpflichtversicherung seitens des Gesetzgebers vorgeschrieben, während die Teil- bzw. Vollkaskoversicherung freiwilliger Bestandteil ist. Denn bei einem schuldhaft verursachten Verkehrsunfall zahlt die Versicherung den entstandenen Schaden und der Fahrzeughalter muss nicht selbst für die Erstattung aufkommen, was angesichts der oftmals hohen Schadenssummen mit Sach- und Personenschäden für diesen kaum möglich ist. Insofern ist es nur vernünftig, dass die Pkw-Haftpflicht generell abzuschließen ist.

Bei der Teil- und Vollkaskoversicherung hingegen werden Schäden am eigenen Fahrzeug abgedeckt, für die kein Dritter zur Verantwortung gezogen werden kann. So sind z.B. witterungsbedingte Schäden genauso versichert wie Vandalismus oder gar der Diebstahl des Fahrzeuges.

Die Höhe der Prämie der Personenkraftfahrtversicherung ist abhängig vom zu versichernden Fahrzeug einerseits und der Person des Halters andererseits. So ist der Beitrag für einen Fahranfänger bzw. jemanden, der erstmals ein Fahrzeug auf seinen Namen zulässt, höher als bei einem Fahrzeughalter, der bereits viele Jahre unfallfrei unterwegs ist. Eine Rolle bei der Beitragsberechnung spielt auch die Region, in der das Fahrzeug versichert bzw. angemeldet ist.

Dadurch, dass die Vertragsdauer der Personenkraftfahrtversicherung immer ein Kalenderjahr beträgt und sich automatisch um ein Jahr verlängert, sollte der Vertrag nicht gekündigt werden, hat sich gerade im Bereich dieser Versicherung ein hart umkämpfter Wettbewerb unter den Versicherern entwickelt. Mit immer niedrigeren Prämien versuchen die Gesellschaften, Neukunden zu gewinnen und möglichst noch weitere Versicherungen mit diesen abzuschließen. Beitragseinsparungen von mehreren hundert Euro im Jahr sind keine Seltenheit. Wer insofern das Gefühl hat, seine Versicherung sei zu teuer oder hat gerade die Beiträge erhöht, kann durch einen Versicherungsvergleich im Internet herausfinden, ob nicht eine Gesellschaft für ihn eine günstigere Prämie anbietet. Ist das der Fall, ist der Wechsel zu einer neuen Versicherung in wenigen Schritten getan. Zu beachten bei einem Versicherungswechsel ist aber, dass die bisherige Versicherung bis spätestens zum letzten Werktag im November gekündigt worden sein muss. Bei einem Verkauf des Fahrzeugs indes erlischt der Versicherungsschutz mit der Abmeldung; ein Neuvertrag für das Folgefahrzeug kann dann bei einer beliebig anderen Gesellschaft abgeschlossen werden.