Die Musik in ihren verschiedenen Variationen begleitet uns durch unser gesamtes Leben. Bei der Schaffung musikalischer Werke kommen sowohl klassische Musikinstrumente zum Einsatz als auch moderne, elektronische Musikinstrumente. Diese Instrumente sind bei Proben zuhause oder in Proberäumen sowie bei öffentlichen Auftritten vielfältigen Gefahren ausgesetzt. Für diese Fälle haben die Versicherer eine Musikinstrumenteversicherung geschaffen. Dabei wird meist nicht nur das Musikinstrument selbst, sondern auch das Zubehör wie Koffer oder Bögen mitversichert. Die Versicherung umfasst eine so genannte All-Gefahren-Deckung. Das bedeutet, dass betreffende Instrument sowie das jeweilige Zubehör sind gegen alle Gefahren versichert, denen es ausgesetzt sein kann. So zählen zu den versicherten Gefahren das Herunterfallen des Instruments, ein Sturz, das Liegenlassen des Instruments, das Abhandenkommen, die Beschädigung sowie der Diebstahl beziehungsweise Raub des Musikinstrumentes. Darüber hinaus sind auch solche Gefahren wie Transportschäden, auch bei Flügen, sowie Explosionen, Brand oder Blitzschlag versichert. Ausgenommen von der All-Gefahren-Deckung sind lediglich einige wenige Fälle, wie zum Beispiel grobe Fahrlässigkeit, Kriegsereignisse oder vorsätzliche Beschädigung.
Bei einer Musikinstrumenteversicherung kann sowohl der Zeitwert des Instruments als auch der Neuwert versichert werden. Der Versicherungsschutz gilt deutschlandweit und auch bis zu sechs Wochen weltweit. Die Geltungsdauer im Ausland kann bei Bedarf erweitert werden. Neben der Absicherung einzelner Musikinstrumente und dessen Zubehör gibt es für Musikschulen, Musikklassen, Orchester und Musikvereine eine Sammelinstrumentenversicherung. Dabei sind die einzelnen Instrumente genauso versichert wie bei der Musikinstrumenteversicherung für Einzelinstrumente, jedoch sind die Versicherungsbeiträge für die Gruppenversicherung deutlich günstiger als eine Einzelversicherung. Dabei gilt grundsätzlich, dass die Beiträge zur Gruppenversicherung umso günstiger sind, je höher die Gesamtversicherungssumme ist. Die Instrumente werden hierbei jedoch lediglich zum Zeitwert versichert.
Weiterhin ist es speziell für Instrumentenbauer und Händler möglich und sinnvoll, eine Verleihpolice für Musikinstrumente abzuschließen. Diese kommt dann zum Tragen, wenn einem Kunden durch den Händler oder Instrumentenbauer Musikinstrumente für eine bestimmte Zeit überlassen werden, um diese auszuprobieren. Der Vorteil einer Verleihpolice besteht darin, dass die Beiträge hierfür deutlich günstiger sind als wenn der Kunde das Instrument selbst versichert. Grundsätzlich kann gesagt werden, dass der Besitzer eines wertvollen Musikinstrumentes gut beraten ist, sich umfassend über die Möglichkeiten zum Abschluss einer Musikinstrumenteversicherung zu informieren.