Die Münchener Verein Versicherungsgruppe bietet mit dem Tarif DENTAL CARE Premium (Tarif 769) eine private Zahnzusatzversicherung für Zahnersatz an. Diese Versicherung ist nur für Mitglieder der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung bzw. dort im Rahmen der Familienversicherung versicherte Personen abschließbar.

Was leistet der Tarif?

Die Zahnzusatzversicherung DENTAL CARE Premium leistet bei medizinischer Notwendigkeit für die Neuanfertigung oder Reparatur von Zahnersatz. Erstattungsfähig sind hierbei Kronen, Stiftzähne, Brücken, Brückenglieder, Prothesen, Implantate und Onlays. Auch Vor- und Nachbehandlungen in Zusammenhang mit einer versicherten Zahnersatzmaßnahme werden übernommen. Zudem leistet Versicherung für funktionsanalytische und funktionstherapeutische Leistungen im Rahmen einer Zahnersatzversorgung. Der Versicherungsschutz des Tarifs DENTAL CARE Premium umfasst allerdings grundsätzlich keine Inlays, Kunststofffüllungen oder Zahnprophylaxe-Leistungen. Zur Abdeckung dieser Leistungen kann der Tarif um spezielle Zusatzmodule erweitert werden.

Münchner Verein Select Care / Dental Care Premium (Website Screenshot 2011/08/03)

Münchner Verein Select Care / Dental Care Premium (Website Screenshot 2011/08/03)

Die Zahnzusatzversicherung DENTAL CARE Premium erstattet einschließlich einer Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung bis zu 90 % des Rechnungsbetrages, sofern der Versicherte mit seinem Bonusheft regelmäßige Zahnvorsorgeuntersuchungen innerhalb der letzten zehn Jahre nachweisen kann. Mit dem Nachweis einer regelmäßigen Zahnvorsorge innerhalb der letzten fünf Jahre beträgt der Erstattungssatz noch 85 %. Ohne einen entsprechenden Nachweis reduziert sich der Erstattungssatz auf 75 % der erstattungsfähigen Aufwendungen. Die Kostenerstattung für zahnärztliche Behandlungen erfolgt hierbei höchstens bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) oder der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Leistet die gesetzliche Krankenversicherung nicht für eine versicherte zahnärztliche Behandlung, werden pauschal 40 % der erstattungsfähigen Aufwendungen als Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung angerechnet. Somit übernimmt die Zahnzusatzversicherung in diesem Fall höchstens 50 % der Kosten. Entscheidet sich der Versicherte für eine einfache zahnärztliche Regelversorgung anstatt eines höherwertigen Zahnersatzes, beträgt der Erstattungssatz der Zahnzusatzversicherung einschließlich des Zuschusses der gesetzlichen Krankenversicherung insgesamt 100 % des Rechnungsbetrages.

Münchner Verein DENTAL CARE PREMIUM | Wartezeit

Eine Leistung der Zahnzusatzversicherung DENTAL CARE Premium erfolgt erst nach Ablauf einer Wartezeit von 8 Monaten. Außerdem ist die Leistungshöhe in den ersten vier Versicherungsjahren begrenzt. Daher werden im ersten und zweiten Versicherungsjahr jeweils höchstens 500 Euro und im dritten und vierten Versicherungsjahr jeweils höchstens 1.000 Euro erstattet. Ab dem fünften Versicherungsjahr sowie bei zahnärztlichen Behandlungen infolge eines Unfalls entfallen diese Begrenzungen. Des Weiteren empfiehlt der Münchener Verein vor der Durchführung einer Zahnersatzmaßnahme einen Heil- und Kostenplan erstellen zu lassen und diesen bei der Versicherung einzureichen, um vorab Auskunft über die Höhe der zu erwartenden Versicherungsleistung zu erhalten. Eine Kürzung der tariflichen Leistung ist jedoch nicht vorgesehen, wenn auf die Einreichung eines Heil- und Kostenplanes verzichtet wird.

Statistik des Tages

Welche der folgenden Leistungen sind über Ihre private Krankenzusatzversicherung abgedeckt? (Quelle: STATISTA / SOEP)

Welche der folgenden Leistungen sind über Ihre private Krankenzusatzversicherung abgedeckt? (Quelle: STATISTA / SOEP)