Die Münchner Verein BONUS CARE ALPHA ist eine Krankheitskostenvollversicherung für Personen, die über keine weitere Krankenversicherung verfügen. Der Tarif kann um eine Auslandsreise-Krankenversicherung erweitert werden. Die Versicherung schließt einen Selbstbehalt von 300,- EUR ein. Es werden die Leistungen für ärztliche Behandlungen nach der deutschen Gebührenverordnung sowie Verbands-, Heil-und Arzneimittel erstattet, wobei für letztere wenn verfügbar Generika zu wählen sind.

Die Münchner Verein BONUS CARE ALPHA leistet zu 100% bei Erstbehandlung durch den Hausarzt, zu 75% durch einen anderen Arzt und einem Nicht-Generika, wenn die Alternativen bestanden hätten. Ebenfalls zu 75% leistet die Münchner Verein BONUS CARE ALPHA bei Leistungen im Ausland (weltweit), wenn die Kosten den dort üblichen Sätzen entsprechen sowie für im Ausland verschriebene Arzneimittel, wenn diese auch in Deutschland verschrieben worden wären und den ortsüblichen Kosten entsprechen. Für psychotherapeutische Sitzungen leistet die Münchner Verein BONUS CARE ALPHA zu 50% bis 30 Sitzungen im Jahr.

Heilpraktikerbehandlungen (bis 750,- EUR), Heilmittel, kleinere Hilfsmittel (bis 750,- EUR) und große Hilfsmittel nach vorheriger Zustimmung werden zu 75% erstattet, ohne vorherige Zustimmung werden große Hilfsmittel zu 50% erstattet. Auf die Zustimmung besteht nach medizinischer und tariflicher Indikation ein Rechtsanspruch.

Sehhilfen werden zu 100% erstattet (bis 150,- EUR innerhalb von 2 Jahren), des Weiteren erstattet die Münchner Verein BONUS CARE ALPHA zu 100% notwendige Transporte auch zur ambulanten Behandlung, Vorsorgeuntersuchungen (Schwangerschaft, Kindervorsorge, Krebsfrüherkennung), Schutzimpfungen, ambulante und Hausentbindungen, Hebammen-und Pflegerleistungen. Die Kosten für stationäre Heilbehandlungen inklusive der Transporte erstattet die Münchner Verein BONUS CARE ALPHA ebenfalls zu 100%, wobei Mehrbettzimmer und belegärztliche Leistungen übernommen werden.

Im Bereich Zahn leistet die Münchner Verein BONUS CARE ALPHA zu 100% für Zahnbehandlung und prophylaktische Leistungen, zu 75% für Zahnersatz nach Kostenzusage sowie für Labor und Material, für Kieferorthopädie bis zum 18. Lebensjahr zu 100%, ab dem 19. Lebensjahr nach Unfall zu 75%, ohne zugesagten Kostenplan zu 50%. Die Grenzen liegen bei 500,- EUR für das 1.+2. Jahr, 1000,- EUR für das 3. und 4. Jahr (je extra) und 5000,- EUR ab dem 5.Jahr. Damit ist die Erstattung im Bereich Zahn vergleichsweise hoch.