Die Münchener Verein Versicherungsgruppe bietet mit dem Tarif BONUS CARE ADVANCE (Tarif 860) eine private Krankenversicherung ohne Selbstbehalt an, welche insbesondere auf anspruchsvolle Kunden zugeschnitten sein soll. Der Leistungsumfang des Tarifs BONUS CARE ADVANCE umfasst eine Kostenerstattung von 100 % für ambulante ärztliche Leistungen bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), sofern im Krankheitsfall für die erstmalige Behandlung ein Hausarzt besucht wird. Ansonsten werden nur 75 % der Kosten erstattet. Diese Erstattungssätze gelten ebenfalls für die verordneten Medikamente und Verbandmittel. Für Heil- und Hilfsmittel übernimmt die Versicherung grundsätzlich 75 % der Kosten. Sehhilfen werden zu 100 % bzw. maximal 150 Euro pro Jahr erstattet. Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen und Krankentransporte werden zu 100 % übernommen. Zudem erstattet der Tarif 100 % der Kosten für Logopädie sowie 75 % der Kosten für eine Behandlung durch einen Heilpraktiker. Des Weiteren werden bis zu 50 psychotherapeutische Sitzungen pro Jahr zu 75 % übernommen. Außerdem trägt der Tarif 100% der Kosten für eine ambulante Entbindung oder Hausentbindung. In diesem Fall wird zudem einen zusätzliche Pauschalleistung von 300 Euro ausgezahlt. Des Weiteren übernimmt der Tarif 100 % der Kosten für stationäre Behandlungen einschließlich der Unterbringung in einem Zweibettzimmer und die Behandlung durch einen Privatarzt. Auch hier erfolgt eine Kostenerstattung bis zu den Höchstsätzen der GOÄ durch den Münchener Verein PKV-Tarif „BONUS CARE ADVANCE“.
Krankenhaustagegeld statt Chefarzt?
Entscheidet sich der Versicherte für eine Unterbringung in einem Mehrbettzimmer und die Behandlung durch einen Belegarzt, zahlt die Münchner Verein BONUS CARE ADVANCE ein Krankenhaustagegeld von 50 Euro für Erwachsene bzw. 25 Euro für Kinder. Des Weiteren erstattet der Tarif 100 % der Kosten für Zahnbehandlungen einschließlich Inlays und Zahnprophylaxe. Für Material- und Laborkosten sowie für Zahnersatz werden 80 % der Aufwendungen übernommen. Zudem leistet der Tarif für kieferorthopädische Leistungen einschließlich Material- und Laborkosten. Der Erstattungssatz beträgt hierbei 100 % für Versicherte bis zum 18. Lebensjahr bzw. 80 % ab dem 19. Lebensjahr. Allerdings bestehen für zahnärztliche Behandlungen in den ersten vier Versicherungsjahren festgelegte Höchstgrenzen. Im ersten und zweiten Versicherungsjahr erstattet die Versicherung jeweils höchstens 1.000 Euro. Im dritten und vierten Versicherungsjahr werden jeweils höchstens 2.000 Euro übernommen. Ab dem fünften Versicherungsjahr entfallen diese Höchstbegrenzungen.
Der Tarif BONUS CARE ADVANCE beinhaltet eine Bonusleistung von 35 Euro pro Monat, in welchem der Versicherte keine Leistung der Krankenversicherung in Anspruch genommen hat. Hiervon ausgenommen ist die Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen, Zahnvorsorgeuntersuchungen sowie ambulante Entbindungen und Hausentbindungen. Somit ist ein Jahresbonus von maximal 420 Euro möglich. Zusätzlich zum Bonus erhält der Versicherte bei Leistungsfreiheit eine Beitragsrückerstattung von bis zu vier Monatsbeiträgen.