Die Münchner Verein Versicherungsgruppe bietet für Firmenkunden eine Betriebsschließungsversicherung an, welche sich insbesondere an lebensmittelherstellende Betriebe richtet und diese vor den finanziellen Folgen einer behördlich angeordneten Betriebsschließung und anderen behördlichen Maßnahmen schützen soll.
Nach Angaben des Münchner Vereins bestehen für lebensmittelherstellende Betriebe durch mögliche behördliche Anordnungen finanzielle Risiken, welche für den Betriebsinhaber existenzbedrohend sein können. Schon bei einem einfachen Verdacht auf Infektion können Maßnahmen, wie z.B. die Schließung des Betriebes, Vernichtung der Waren oder Ermittlungs- und Beobachtungsmaßnahmen, angeordnet werden. Diese Risiken sollen mit der Betriebschließungsversicherung des Münchner Vereins abgesichert sein.
Die Betriebsschließungsversicherung zahlt im Versicherungsfall innerhalb des vereinbarten Versicherungsumfangs eine Tagesentschädigung für jeden Tag der Schließung des Betriebes. Die Leistungsdauer ist, sofern nichts anderes vereinbart wurde, auf 30 Schließungstage begrenzt. Als Schließung wird hierbei auch ein auferlegtes Tätigkeitsverbot für alle Betriebsangehörigen angesehen. Zudem werden bei Seuchengefahr die Sicherung des Betriebes sowie die Kosten für weitere behördlich angeordnete Maßnahmen, wie z.B. die Desinfektion der Einrichtung, die Ermittlung der Gefahrenursache durch Sachverständige oder vorgeschriebene Beobachtungsmaßnahmen, übernommen. Des Weiteren trägt die Betriebsschließungsversicherung die Kosten bei der Vernichtung der Waren infolge eines Versicherungsfalls.
Zusätzlich kann die Betriebschließungsversicherung des Münchner Vereins um einen Extra-Schutz speziell für Lebensmittelhersteller erweitert werden. Dieser sichert nicht nur einen lebensmittelverarbeitenden Betrieb ab, sondern schützt den Betrieb im Versicherungsfall auch bei Verkauf von Lebensmitteln.