Als Halter eines Mopeds ist man ebenso wie als Autofahrer verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. In Deutschland ist die Haftpflichtversicherung für Mopeds sogar eine Pflichtversicherung, ohne die Mopedfahrer nicht am Straßenverkehr teilnehmen dürfen. Der Grund hierfür ist, dass die Haftpflichtversicherung bei einem Unfall die Schäden des Gegners übernimmt, und zwar sowohl Personen- wie auch Sach- und Vermögensschäden.

Beim Abschluss der Haftpflichtversicherung für das Moped ist zu beachten, dass diese möglichst hoch abgeschlossen wird, um auch tatsächlich alle Ansprüche bedienen zu können. Anbieter wie die R+V Versicherung beispielsweise bieten die Haftpflichtversicherung für Mopeds mit einer Pauschalsumme von 100 Millionen Euro an. Alternativ kann aber auch die gesetzliche Mindestdeckungssumme von 7,5 Millionen Euro gewählt werden. Insbesondere bei Personenschäden kann dieser Betrag jedoch nicht reichen, sofern die Krankenbehandlung, die Rehabilitation sowie eine etwaige Invaliditätsrente bezahlt werden muss.

Auf Wunsch kann die Moped Versicherung auch mit einer Teilkaskoversicherung abgeschlossen werden. Diese Versicherung schützt auch Schäden am eigenen Moped, zum Beispiel bei Sturm oder Hagelschäden bzw. bei Diebstahl und bei einem Zusammenstoß mit Tieren.

Die Moped Versicherung kann nicht, wie die Autoversicherung, auf unbestimmte Zeit abgeschlossen werden. Vielmehr benötigen Mopedfahrer in jedem Jahr ein neues Versicherungskennzeichen. Das Versicherungsjahr beginnt dabei am 01. März eines Jahres und reicht bis zum 28. bzw. 29. Februar des Folgejahres. Auf Wunsch ist es natürlich möglich, anstatt einer Jahresversicherung nur einen bestimmten Zeitraum zu versichern, denn vielfach wird das Moped im Winter ohnehin nicht gefahren.