Die erste bekannte Montageversicherung wurde bereits im Jahre 1925 angeboten. Sie zählt zu den ältesten Versicherungen im Bereich der technischen Versicherungen. Die Montageversicherung bietet umfangreichen Schutz bei Schäden, die durch Montagevorgänge an Maschinen entstehen. Bevorzugte Zielgruppen der Versicherer sind die Hersteller und Lieferanten, sowie die Montageunternehmen, technischer Anlagen und Maschinen jeglicher Art. Die Montageversicherung ist vom Versicherungsumfang her keine standardisierte Versicherung, sondern richtet sich immer nach den individuell festgelegten Montagevorgängen. Die Vertragsdauer kann variieren und durchaus über mehrere Jahre abgeschlossen werden. Beispielsweise bei einem Brückenbau sind die Bauzeiten wesentlich länger als bei andersartigen Montagearbeiten. Bei Montagearbeiten dieser Art teilen sich Versicherungsunternehmen gerne das Risiko, um im eintretenden Schadenfalle nicht alleine die enormen Kosten tragen zu müssen. So lässt sich das Risiko erträglicher gestalten.

Der Versicherungsumfang umfasst eine Vielzahl an Leistungen innerhalb der Montagezeit des betreffenden Projektes. Der Versicherungsschutz gilt nicht nur für die Haupt-, sondern auch für die an den Arbeiten beteiligten Subunternehmer. Versichert sind die Montage und die Demontage, die Demontage der Anlage zum Zwecke des Verkaufes und Remontagen inklusive erforderlicher Probeläufe von Anlagen. Abgesichert werden können Neu- und Gebrauchtgeräte, Reserveteile, sowie damit verbundene technische Anlagen. Das Versicherungsunternehmen leistet dann Schadenersatz, wenn es sich um Beschädigungen, oder die Zerstörung des Materials aufgrund von Bedienungs- oder Montagefehlern handelt. Gleiches gilt für die Beschädigung oder die Zerstörung eines Projektes durch Explosion, Brand oder Blitzschlag. Auch Konstruktions-, Werkstatt-, Material- und Gussfehler sind mitversichert. Ebenfalls zum Versicherungsumfang gehören Schäden durch höhere Gewalt oder der Verlust oder Diebstahl von Materialien.

Bei Abschluss der Versicherung kann eine Selbstbeteiligung vereinbart werden. Die Höhe des Selbstbehaltes hat unmittelbaren Einfluss auf die Höhe der Versicherungsprämien. Je höher die Selbstbeteiligung, je niedriger die Versicherungsprämie. Die Höhe der Selbstbeteiligung ist auch abhängig von der Größe des Projektes und kann beispielsweise bei Brückenmontagen durchaus im sechsstelligen Bereich liegen. Bei einem Totalschaden leisten die Versicherer bis zur vereinbarten Deckungssumme Schadenersatz, abzüglich des Materialwertes und der Kosten aller erforderlichen Leistungen. Liegt eine Teilbeschädigung vor, wird die Instandsetzung vom Versicherer getragen. Verschiedene Zusatzbausteine, beispielsweise die Kostenübernahme für zusätzliche Aufräumungs- oder Bergungskosten, können bei Vertragsabschluss mit dem Versicherungsunternehmen mit in den Versicherungsumfang aufgenommen werden.