In der Bundesrepublik Deutschland gibt es neben der Kfz-Haftpflichtversicherung noch eine weitere Versicherung, die der Gesetzgeber zwingend vorschreibt und die jeden betrifft – die Krankenversicherung. Dabei wird unterschieden in die gesetzliche und in die private Krankenversicherung. Beide unterscheiden sich in Preis und der damit verbundenen Leistung erheblich, da sie vor allem nach unterschiedlichen Kriterien die Beiträge berechnen. Die PKV legt für die Berechnung, Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand zugrunde. Bei der GKV wird die Beitragsberechnung an die Höhe des Einkommens gekoppelt. Dabei gibt es nach oben und unten Grenzen.

Die Grenze nach oben liegt bei der Beitragsbemessungsgrenze, welche regelmäßig neu festgelegt wird. Derzeit liegt diese Grenze bei einem monatlichen Einkommen in Höhe von 3.750,– €. Der Beitragssatz liegt derzeit einheitlich für alle gesetzlichen Krankenkassen. Wissen muss man dazu, dass der Beitrag für die GKV ca. je zur Hälfte vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer gezahlt wird. Selbstständige, Freiberufliche und andere, die sich freiwillig in der GKV versichern, zahlen diese Beiträge komplett alleine. Wenn es darum geht, einen Mindestbeitrag zu berechnen, wird auch hier das Einkommen zugrunde gelegt. Speziell für die freiwillig Versicherten hat dies sehr unterschiedliche Verfahrensweisen, wobei gerade die Selbstständigen sich oft ein wenig benachteiligt fühlen.

Auch wenn in der GKV die Beiträge nach dem Einkommen berechnet werden, so wird für den Mindestbeitrag eines Selbstständigen nicht unbedingt das tatsächliche Einkommen zugrunde gelegt. Hier wird vielmehr ein fiktives Einkommen angenommen, welches derzeit bei 1.916,25 € liegt. Wer sich gerade in der Anfangsphase seiner Selbstständigkeit befindet und dazu noch einen Gründungszuschuss erhält, dessen Einkommen wird fiktiv mit 1.277,50 € festgelegt. Demnach muss ein Existenzgründer seinen Beitrag von eben dieser Summe aus berechnet zahlen. Das gilt auch dann, wenn er nachweislich über deutlich weniger Einkommen verfügt. Im Umkehrschluss könnte man daher davon ausgehen, dass man somit bei der PKV günstiger abschneidet, doch da trügt mitunter der Schein. Schließlich besteht in der GKV auch ein automatischer Schutz für die Familienmitglieder, falls diese nicht selbst pflichtversichert sind, und zwar ohne Mehrkosten. So gesehen kann man den Mindestbeitrag auch über das fiktive Einkommen eher verschmerzen, da in der PKV der Beitrag für jede Person einzeln berechnet wird.