Die Maschinenversicherung für Landtechnik dient der Absicherung landwirtschaftlicher Maschinen gegen verschiedene Risiken. Versicherbar sind unter anderem stationäre Maschinen, wie z.B. Melk-, Fütterungs-, Trocknungs- oder Heizungsanlagen. Des Weiteren können auch selbstfahrende Arbeitsmaschinen (z.B. Roder, Mähdrescher, Häcksler), nicht selbstfahrende Arbeitsmaschinen (z.B. Pflanzenschutzgeräte, Düngegeräte, Erntemaschinen, Güllewagen) und andere elektronische oder elektrotechnische Anlagen (z.B. Bürotechnik, Wiegeeinrichtungen, Brandmeldeanlagen) versichert werden.

Häufig umfasst der Versicherungsschutz auch landwirtschaftliche Zusatzgeräte sowie Zubehör und Reserveteile der Maschinen und Anlagen. Bei einigen Versicherungsgesellschaften werden bei Vertragsabschluss nur Maschinen bis zu einem bestimmten Höchstalter (z.B. von 8 Jahren) in den Versicherungsschutz aufgenommen. Nicht versicherbar sind grundsätzlich Maschinen, welche gewerblich vermietet oder von einem Lohnunternehmen betrieben werden.

Wann und wofür leistet eine Maschinenversicherung?

Die Maschinenversicherung für Landtechnik leistet bei Schäden an den versicherten Maschinen, welche z.B. durch Unfall, Materialfehler, Konstruktionsfehler, Schmiermittelmangel, Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit, Sabotage oder Vandalismus entstanden sind. Auch Gefahren wie Sturm, Frost, Überschwemmung, Brand, Blitzschlag, Kurzschluss oder Überspannung sowie Diebstahl oder Raub können mit der Versicherung abgedeckt sein. Aus dem Versicherungsschutz ausgeschlossen sind dagegen unter anderem durch den Versicherungsnehmer selbst vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden oder betriebsbedingte Abnutzungen.

Im Schadensfall ersetzt die Versicherung die Kosten für eine Wiederherstellung der Maschine entsprechend des Zustands vor dem Schadenereignis. Daher übernimmt die Versicherung die anfallenden Kosten für Ersatzteile und Reparatur sowie für notwendige Montage-, Aufräumungs- und Dekontaminationsarbeiten. Bei irreparabler Zerstörung der Maschine wird meist der Neuwert zuzüglich anfallender Bezugskosten, wie z.B. für Fracht, Verpackung oder Montage, erstattet. Einige Versicherungen ersetzen anstatt des Neuwertes auch nur den Zeitwert der zerstörten Maschine.

Eine Maschinenversicherung für Landtechnik ist unter anderem bei der VGH, der ÖVB (Öffentliche Versicherungen Bremen) oder der Ostangler Versicherung abschließbar.