Die LVM Versicherung ist aus dem 1896 von westfälischen Landwirten gegründeten „Haftpflichtversicherungsverein für Landwirte der Provinz Westfalen“ entstanden. Heute gehört das Unternehmen aus Münster in Deutschland zu den führenden Versicherungsgesellschaften. Die LVM legt nach eigenen Angaben besonderen Wert auf eine gehobene Qualität bei Service, Beratung und im Fall eines Schadens. Zu ihren Kunden zählen sowohl Privatleute als auch gewerbliche Kunden.
In der Autoversicherung bietet sie neben der Haftpflichtversicherung die Teil- und Vollkaskoversicherung, den Schutzbrief, den Rabattschutz und ein Rund-um-sorglos-Paket an. In der Kfz-Haftpflichtversicherung beträgt die Deckungssumme pauschal 10 Millionen Euro bzw. 8 Millionen Euro für jede zu Schaden gekommene Person.
Im Fall eines Personenschadens kann der Versicherte Schmerzensgeld und Verdienstausfall geltend machen. Außerdem werden bei einem Unfall mit Todesfolge die Beerdigungskosten von der Versicherung übernommen. War die getötete Person per Gesetz zum Unterhalt verpflichtet, so steht den Hinterbliebenen für den entgangenen Unterhalt die Zahlung einer Ersatzleistung zu. Bei Schäden am Fahrzeug zahlt die LVM die Kosten der Reparatur, die Abschleppkosten, die Kosten für An- und Abmeldung eines Ersatzfahrzeugs, die Kosten für einen Mietwagen und einen Sachverständigen sowie die Kosten für einen Anwalt.
Die Teilkaskoversicherung kommt für Schäden durch Sturm, Brand, Diebstahl, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, Glasbruch, Marderbiss, Zusammenstoß mit Tieren oder für Schäden an den Kabeln infolge eines Kurzschlusses auf. Für den Verlust, die Zerstörung oder den Totalschaden zahlt die LVM den Wiederbeschaffungswert nach Abzug eines Restwertes.
Die Vollkaskoversicherung beinhaltet sämtliche Leistungen der Teilkaskoversicherung. Darüber hinaus bietet sie Schutz bei Schäden infolge eines Unfalls, von Vandalismus oder durch den Transport mit einer Fähre.
Der Schutzbrief versichert den berechtigten Fahrer sowie alle berechtigen Insassen. Zu den versicherten Leistungen ab der Wohnung gehören die Pannen- oder Unfallhilfe, die Erstattung der Kosten für Abschleppen und Bergen des Fahrzeugs sowie die Kosten für einen Mietwagen nach einem Fahrzeugdiebstahl. Befindet sich der Schadensort 50 km vom Wohnort entfernt, zahlt die LVM die Kosten für die Fahrzeugunterstellung, die Abholung des Fahrzeugs bei Fahrerausfall sowie anfallende Übernachtungskosten nach einem Unfall oder einer Panne.