Die Kfz-Versicherung der Lippischen Landes-Brandversicherung umfasst je nach Vereinbarung verschiedene Versicherungsarten. So werden zum einen eine Kfz-Haftpflichtversicherung, eine Teil- oder Vollkaskoversicherung sowie eine Kfz-Unfallversicherung als Insassen- oder Fahrer-Unfallversicherung für Pkw angeboten. Des Weitern ist eine europaweit geltende Schutzbriefversicherung (Pannen- und Unfallhilfe) und ein speziell für die Region Lippe geltendes Schadenservicepaket, die Auto-Land-Lippe-Card (ALL-Card-Deckung), abschließbar.

Die Lippische Kfz-Haftpflichtversicherung beinhaltet unter anderem:
• Versicherungssumme bis zu 100 Mio. Euro für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden (maximal 8 Mio. Euro pro geschädigte Person)
• Rabattretter in Schadenfreiheitsklasse 25: Beitragssatz bleibt nach einem Unfall bei 30 %
• Mallorca-Police: Mietwagenschutz im Ausland
• Versicherungssumme von 5 Mio. Euro für Umweltschäden

In der Variante Super-KH für Pkw, Krafträder oder Campingfahrzeuge ist neben den Leistungen der Kfz-Haftpflicht auch die Schutzbriefversicherung enthalten.

Der Versicherungsschutz der Kfz-Teilkaskoversicherung umfasst unter anderem:
• unbefugten Gebrauch, Diebstahl, Raub oder Unterschlagung des Fahrzeugs
• Schlösseraustausch nach Entwendung der Schlüssel durch Einbruchdiebstahl oder Raub (nicht aus Pkw)
• Brand und Explosion
• unmittelbare Einwirkung von Blitzschlag, Sturm, Hagel, Lawinen, Muren oder Überschwemmung
• Kurzschluss an der Verkabelung (ohne Folgeschäden)
• Glasbruch (kein Abzug der Selbstbeteiligung, sofern eine vereinbart)
• Tierbiss wilder Tiere (ohne Folgeschäden)
• Zusammenstoß mit lebenden Tieren
• nachträglich angebrachte Sonderausstattung bis 5.000 Euro

Über die Leistungen der Teilkaskoversicherung hinaus beinhaltet die Vollkaskoversicherung auch:
• selbstverschuldete Unfälle
• mut- oder böswillige Beschädigung durch Dritte
• Neupreisentschädigung in den ersten 18 Monaten nach Erstzulassung bei Totalschaden, Zerstörung oder Verlust des Fahrzeugs
• GAP-Versicherung für Leasing-Fahrzeuge (Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Leasingrestbetrag)
• Schadenrückzahlung möglich für konstanten Schadenfreiheitsrabatt
• Mitversicherung grob fahrlässig verursachter Schäden (außer Alkohol- oder Drogeneinfluss sowie Ermöglichung des Fahrzeugdiebstahls)

Die allgemeine Insassen-Unfallversicherung leistet bei Schäden der Insassen eines Fahrzeugs durch einen Unfall während der Fahrt, beim Ein- und Aussteigen oder Be- und Entladen des Fahrzeugs. Dagegen ist mit der speziellen Super-Fahrer-Unfallversicherung der Lippischen nur der Fahrer bei Unfällen abgesichert, unabhängig von der Schuldfrage. Hier sind verschiedene Versicherungssummen für Todesfall, Invalidität (doppelte Leistung ab Invaliditätsgrad 90 %) und Krankenhaustagegeld vereinbar.