Als Lieferwagen gilt ein Fahrzeug bis zu 3,5 Tonnen Gesamtgewicht. Wie bei allen zulassungspflichtigen Fahrzeugen besteht für den Lieferwagen bei der Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr eine Versicherungspflicht. Der Lieferwagen darf nur dann zugelassen werden, wenn nachweislich ein Versicherungsschutz besteht. Diese gesetzliche Pflicht beschränkt sich allerdings nur auf die Haftpflichtversicherung. Eine Haftpflicht deckt die Schadenersatzansprüche Dritter, die aus Personen-, Sach- oder Vermögensschäden entstehen. Sie kann diese Forderungen im berechtigten Falle erfüllen, hat aber auch durchaus die Möglichkeit, unberechtigte Forderungen abzulehnen. Die Schadenersatzansprüche werden bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssummen reguliert.

Da bei der reinen Lieferwagenversicherung keine Schäden am eigenen Fahrzeug ersetzt werden, empfiehlt sich eine Erweiterung des Versicherungsumfanges mit einer Teilkaskoversicherung für Lieferwagen. Die Teilkaskoversicherung deckt unter anderem die Schäden, die durch Brand und Explosion, durch Teilediebstahl oder Diebstahl des kompletten Fahrzeuges, durch Sturm und Blitzschlag und durch Zusammenstoß mit Wild entstehen. Da bei einigen Versicherungsunternehmen der Versicherungsumfang doch erheblich abweichen kann, empfiehlt sich ein genauester Vergleich des Versicherungsumfanges und der Haftungsausschlüsse.

Versichert beispielsweise die eine Versicherung nur den Zusammenstoß mit Haarwild nach dem Bundesjagdgesetz, versichert eine andere Versicherung jegliche Zusammenstöße mit Wild. Ähnliches gilt für den allseits bekannten Marderbiss. Eine Versicherung leistet nur für die Schäden des eigentlichen Marderbisses Schadenersatz, während ein weiterer Versicherer auch die unmittelbaren Folgeschäden aufgrund dieses Bisses mitversichert. Um auch selbstverschuldete Schäden am eigenen Fahrzeug zu versichern, muss eine Lieferwagen-Vollkasko-Versicherung abgeschlossen werden. In der Vollkaskoversicherung sind auch Schäden durch Vandalismus außen am Fahrzeug abgesichert.

Bei Neufahrzeugen empfiehlt sich auf jeden Fall der Abschluss einer Vollkaskoversicherung. Wird der Lieferwagen über einen Leasingvertrag angeschafft, verlangt der Leasinggeber in aller Regel den Abschluss der Vollkaskoversicherung. Um nicht zu viel für seine Lieferwagenversicherung zu zahlen, sollte man einen Versicherungsvergleich durchführen. Hierbei sind nicht nur die Versicherungsprämien zu beachten, sondern auch die versicherten Risiken und die Haftungsausschlüsse. So vermeidet man im Schadensfalle ein böses Erwachen.