Im Jahre 1980 kamen hierzulande die Leichtkrafträder auf den Markt. Mit diesen speziellen Kraftfahrzeugen wollte man die Zielgruppe – Jugendliche ab 16 Jahre – etwas gebremster in den Straßenverkehr einführen. Davor gab es für diesen Personenkreis bereits die Kleinkrafträder, die in offenen Versionen jedoch Geschwindigkeiten von bis zu 120 Stundenkilometern erreichen konnten. Da man die Unfallzahlen reduzieren und das Fahren für die Teenies sicherer machen wollte, wurde diese Höchstgeschwindigkeit nun auf 80 km/h begrenzt. Zu Beginn durfte auch der Hubraum nicht mehr als 80 cm³ betragen, was jedoch schon bald auf 125 cm³ erhöht wurde. Solche Leichtkrafträder gibt es auch in Versionen, die nicht in ihrer Höchstgeschwindigkeit auf 80 km/h begrenzt sind, allerdings dürfen diese Fahrzeuge nur von Personen gefahren werden, die mindestens 18 Jahre alt sind. Für die unter 18-jährigen ist die Begrenzung der Geschwindigkeit auf 80 km/h nach wie vor vorgeschrieben. Das macht sich dann auch bei den Versicherungsbeiträgen für Leichtkrafträder bemerkbar.

Eine Leichtkraftradversicherung mit absolut identischen Vorgaben fällt für einen Jugendlichen in der Beitragshöhe wesentlich teurer aus, als für einen Erwachsenen. Hier haben die meisten Versicherer eine Altersgrenze von 23 Jahren genommen. Ab diesem Alter werden auch diese preislich sonst unattraktiv geltenden Leichtkrafträder in der Versicherung so günstig, dass sich viele Personen dieses Alters für ein solches Fahrzeug entscheiden. Schließlich haben Leichtkrafträder noch den entscheidenden Vorteil, dass sie zwar über ein amtliches Kennzeichen verfügen, dennoch gelten sie als zulassungsfrei. Damit ist für diese motorisierten Zweiräder auch keine Kfz-Steuer fällig. Was die Versicherung der Leichtkrafträder angeht, so sind bei der Beitragsberechnung die Unterschiede für einen Jugendlichen und einer Person über 23 Jahre schon sehr groß – sie können bei der Berechnung des Jahresbeitrages bis zu 300,– € und mehr ausmachen.

Interessant werden Leichtkrafträder und damit auch die Leichtkraftradversicherung wieder ab dem Jahr 2013. Bis zu diesem Zeitpunkt muss auf nationaler Ebene die Dritte EU-Führerscheinrichtlinie umgesetzt werden. Diese Richtlinie hebt dann die Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/h für die unter 18-jährigen Fahrer auf. Inwieweit die Versicherungen darauf reagieren und ihre Beitragsberechnung nur noch vom Alter abhängig machen, ist ungewiss. Bisher konnte man auch mit einem Alter von mehr als 23 Jahren nur dann einen günstigen Beitrag in der Leichtkraftradversicherung erzielen, wenn man ein entsprechendes Fahrzeug ohne Geschwindigkeitsbegrenzung versichert hat. Die gedrosselten Versionen waren bei den meisten Anbietern altersunabhängig sehr viel teurer.