Lebensversicherungen ermöglichen Versicherten, ihre Familie im Fall des eigenen Todes finanziell abzusichern. Die vereinbarte Todesfallsumme wird von den Versicherungen dann im Todesfall ausbezahlt, und zwar in der Regel wenige Wochen nach dem jeweiligen Ereignis. Vor der Auszahlung wird jedoch geprüft, ob die Voraussetzungen hierfür gegeben sind, bei eventuellen krankheitsbedingten Todesfällen können auch längerfristige Prüfungen über Vorerkrankungen oder Behandlungen notwendig werden.

Sofern sich Versicherte für eine Kapitallebensversicherung entschieden haben und der Todesfall nicht eintritt, wird zum Ende der Versicherungslaufzeit eine vertraglich vereinbarte Kapitalsumme ausgezahlt. Hierbei handelt es sich um die Versicherungssumme zuzüglich der Überschussanteile bei einer verzinslichen Kapitallebensversicherung, bei fondsgebundenen Versicherungen hingegen wird das vorhandene Fondsvermögen an die Versicherten ausbezahlt.

Die Dauer bis zur Auszahlung bei Lebensversicherungen kann vom Versicherten individuell bestimmt werden. In der Regel wird der Versicherungsablauf mit dem 60. oder dem 65. Lebensjahr vereinbart, da viele Versicherungen als Altersvorsorge abgeschlossen werden. Zudem bieten sich bei Auszahlung Steuervorteile, sofern eine Mindestlaufzeit von zwölf Versicherungsjahren eingehalten wurde und der Versicherte bei Auszahlung das 60. Lebensjahr bereits erreicht hat. In diesem Fall sind lediglich 50% der Erträge steuerpflichtig, wodurch nicht unerhebliche Steuerbeträge gespart werden können.

Grundsätzlich stellen die Versicherungen die Dauer bis zur Auszahlung allerdings frei, weshalb auch kürzer laufende Lebensversicherungen abgeschlossen werden können. Versicherte, die sich bei Abschluss noch nicht auf einen Auszahlungstermin festlegen wollen, können bei vielen Versicherungsgesellschaften wie bei der ERGO Versicherungsgruppe oder der der Alten Leipziger Versicherung einen flexiblen Auszahlungstermin wählen. Die Abrufphase des Vertrages kann auf bis zu fünf Jahre vereinbart werden, um Auszahlungen beispielsweise flexibel zwischen dem 60. und dem 65. Lebensjahr zu ermöglichen. Wird das Kapital bereits frühzeitig benötigt, weil beispielsweise aufgrund einer Krankheit das Arbeiten nicht mehr möglich ist, kann die Auszahlung mit dem 60. Geburtstag erfolgen, wird das Geld hingegen noch nicht gebraucht, kann das Kapital bei der Versicherung angelegt bleiben und weitere Renditen erzielen. Wird die Auszahlung dann gewünscht, muss ein entsprechendes Schreiben an die Versicherung verfasst werden, welches die Dauer bis zur Auszahlung beinhaltet. Dabei gilt zu beachten, dass einige Versicherungen ausschließlich spezielle Auszahlungstermine, etwa zum Quartalsende, nutzen.