Lebensversicherungen gehören zu den klassischen Altersvorsorgeprodukten. Zumindest wenn es um kapitalbildende Lebensversicherungen geht bieten diese Versicherungen zum einen, einen festen und auch garantierten Mindestzins für alle eingezahlten Beiträge. Zum anderen jedoch auch eine gewisse Flexibilität. Denn die Sparrate von Lebensversicherung kann – im Regelfall zumindest ab dem zweiten bis vierten Laufzeitjahr der Versicherung – verändert werden. So sind beispielsweise Sparratenaussetzungen oder Absenkungen für den Fall eines finanziellen Engpasses durchaus möglich. Nicht zu vergessen ist zudem der Schutz, den eine Lebensversicherung bietet: Im Fall des Falles wird eine fest vereinbarte Todesfallleistung ausgezahlt. Kapitalbildende Lebensversicherungen bieten eine Ablaufleistung, die ab einem festgelegten Alter des Vertragsinhabers ausgezahlt wird. Aufgrund der in der Regel sehr langen Laufzeiten, ist diese Ablaufleistung häufig vergleichsweise hoch. Die Versteuerung der Erträge spielt deshalb eine sehr wichtige Rolle für den Anlageerfolg.

Grundsätzlich müssen alle Kapitalerträge versteuert werden. Bis einschließlich 2004 abgeschlossene Renten- und Lebensversicherungen bilden jedoch eine Ausnahme. Vorausgesetzt der Vertrag lief insgesamt mindestens 12 Jahre, wird der komplette Auszahlungsbetrag steuerfrei ausgezahlt. Auch der Ertragsanteil unterliegt keiner Besteuerung. Egal ob eine Einmalauszahlung oder eine monatliche Rentenzahlung statt findet – alles bleibt steuerfrei.

Für ab 2005 abgeschlossene Verträge ist das jedoch nicht mehr so. Für diese Verträge gilt bei Auszahlung eine Versteuerung des Ertragsanteils. Wird eine Versicherung vor Ablauf von 12 Jahren fällig oder gekündigt, dann muss der Ertragsanteil versteuert werden. Einen Vorteil bieten kapitalbildende Lebensversicherungen jedoch noch dann, wenn die Laufzeit mindestens 12 Jahre beträgt. Denn ist das der Fall und der Vertragsinhaber bei Auszahlung mindestens 60, dann gilt zumindest nur eine hälftige Besteuerung. Egal ob Einmalauszahlung oder monatliche Verrentung: Wenigstens die Hälfte des Ertrages bleibt steuerfrei.

Beispiel: Besteuerung der Auszahlung einer Lebensversicherung

Die Ablaufleistung einer kapitalbildenden Lebensversicherung beträgt insgesamt 25.000,- €. Darin sind 8.000,- € Ertrag enthalten. Für den Fall einer Auszahlung vor 12 Jahren Laufzeit bzw. vor dem 60. Lebensjahr des Vertragsinhabers sind 8.000,- € steuerpflichtig. Sind diese Bedingungen erfüllt, dann sind jedoch nur 4.000,- € zu versteuern. In beiden Fällen kann der Vertragsinhaber seinen Freistellungsauftrag nutzen um die Steuerpflicht zu mindern. Je nach persönlicher Situation kann der steuerpflichtige Betrag so um 801,- € (ledig) bzw. 1602,- € (verheiratet) abgesenkt werden.