Wie jedes Tier stellt auch ein Pferd ein Risiko für den Besitzer dar, denn dieser haftet für alle Schäden, welche das Tier anrichtet. Um sich gegen solche Schäden abzusichern, wird in der Regel eine Pferde-Haftpflicht-Versicherung abgeschlossen. Die Risiken, die von einem Pferd ausgehen, können sich ändern, wenn das Tier als Zugtier genutzt und vor eine Kutsche gespannt wird. Die von der Kutsche verursachten Risiken werden von der Kutschen-Haftpflicht-Versicherung gedeckt. Diese Versicherung wird auch als Kutschpferde-Versicherung, Kutschen-Haftpflicht oder Planwagen-Versicherung bezeichnet.

Wer sein Pferd ausschließlich zu privaten Zwecken vor den Wagen spannt, kann auf eine Kutschen-Haftpflicht-Versicherung verzichten, Schäden durch die Kutsche sind in diesem Fall in der Pferde-Haftpflicht-Versicherung erfasst. Lässt sich der Pferdebesitzer aber den Einsatz der Kutsche vergüten, so wird die Kutschen-Haftpflicht-Versicherung erforderlich, denn die Pferde-Haftpflicht-Versicherung greift nicht bei gewerblicher Nutzung. Da dieses nur Schäden an der Kutsche oder durch die Kutsche betrifft, wird hier auch noch eine gesonderte Versicherung für das Zugpferd notwendig.

Beispiele für Versicherungsfälle in der Kutschen-Haftpflicht

Die Kutschen-Haftpflicht-Versicherung versichert also die Kutsche selbst sowie Schäden an Sachen oder Personen, welche durch die Kutsche verursacht werden. Ein typischer Fall für die Kutschen-Haftpflicht-Versicherung wäre etwa ein Bruch der Achse der Kutsche, der zu einem Unfall führt, bei dem sich die Fahrgäste verletzen. Die Kutschen-Haftpflicht-Versicherung kommt dann für die Schäden an den beteiligten Personen auf. Auch wenn die Kutsche einem Personenkraftwagen die Vorfahrt nimmt und es hierdurch zu Schäden am beteiligten Fahrzeug kommt, tritt die Kutschen-Haftpflicht-Versicherung für die Schäden ein.

Um bei einer Kutschfahrt, die gewerblich betrieben wird, vollständig abgesichert zu sein, sollte eine Kutschen-Haftpflicht-Versicherung mit einer Zugpferde-Haftpflicht-Versicherung kombiniert werden.

Statistik des Tages

Statistik: Beschäftigtenzahlen in Berufsordnung 715: Kutscher/innen bzw. Gespannführer. (Quelle: STATISTA / IAB)

Statistik: Beschäftigtenzahlen in Berufsordnung 715: Kutscher/innen bzw. Gespannführer. (Quelle: STATISTA / IAB)