Obwohl fast jeder Erwachsene heute Auto fährt, gibt es in zunehmendem Maße Menschen, die Spaß daran haben mit der Kutsche auszufahren. Wer selbst Pferde und eine oder sogar mehrere Kutschen besitzt, spannt vielleicht nur zum eigenen Vergnügen ein oder verdingt sich mit seinem Gefährt bei Hochzeiten oder anderen festlichen Anlässen. Die Kutschen sind zum Teil sehr wertvoll und ein eventueller Schaden oder Diebstahl würde beachtliche Kosten verursachen. Somit empfiehlt es sich, eine Versicherung für Kutschen abzuschließen.
Bei privaten Kutschfahrten kann das Schadensrisiko bei einem Unfall über eine Pferdehalter-Haftpflicht-Versicherung mit abgesichert werden. Oftmals sind private Kutschfahrten sogar beitragsfrei eingeschlossen. Hier ist es notwendig, sich mit seinem Versicherer auseinanderzusetzen, bzw. sich die Versicherungspolice genau durchzulesen. Unter privaten Kutschfahrten versteht man Fahrten mit maximal 6 Fahrgästen zuzüglich Kutscher.
Gewerbliche Kutschfahrten anlässlich einer Hochzeit oder eines Festes müssen über die Kutschpferd-Versicherung und Kutschen-Haftpflicht-Versicherung abgesichert sein. Auch Kutschfahrten im Rahmen der Aktion „Urlaub auf dem Bauernhof“ müssen versicherungstechnisch abgedeckt sein. Wobei Landwirte meistens eine spezielle Versicherung für die Absicherung ihrer zahlreichen Landmaschinen haben und damit gegebenenfalls ein Schaden an den Kutschen mit übernommen werden kann. Auch hier ist es wieder eine Frage der Vertragsbedingungen, die natürlich vorab zu klären sind.
Je nach Wert der Kutsche ist es für den Eigentümer ebenfalls wichtig, mit seiner Versicherung zu klären, inwieweit und unter welchen Bedingungen das Diebstahl-Risiko versichert ist. Es macht z. B. einen Unterschied, ob die Kutsche aus einem abgeschlossenen Gebäude gestohlen wird oder ob sie zwar mit Schlössern und Ketten gesichert, jedoch lediglich in einem offenen Unterstand abgestellt war.
Nebenbei bemerkt, hilft einem die beste Versicherung nichts, wenn man selbst als Kutscher oder Eigentümer gewisse Sicherheitsvorschriften nicht beachtet. Demnach müssen bei der Kutsche Beleuchtung und Bremsen funktionstüchtig sein und sie muss eine TÜV Plakette vorweisen. Auch der Kutscher selbst sollte das Fahrabzeichen haben, sonst weigert sich gegebenenfalls die Versicherung, den entstandenen Schaden zu übernehmen.
Als Anhaltspunkt für die eventuellen Kosten einer Kutschenversicherung sei als Beispiel der Jahresbeitrag für einen Vier-Sitzer genannt: 239,55 € ohne Selbstbeteiligung.