In einer Kur werden ärztlich verordnete und planmäßige Anwendungen für den Patienten zusammengestellt. Die Kur dient dazu, Folgen einer Krankheit auszukurieren, einen Genesungsprozess zu beschleunigen oder einem Gesundheitsschaden vorzubeugen. Alle gesetzlich krankenversicherten Patienten ab dem 18. Lebensjahr müssen bei einer Kur mit Zusatzkosten und Zuzahlungen rechnen. Bei einer ambulanten Kur muss der Patient für Unterkunftskosten selbst aufkommen. Um diese Kosten aufzufangen, kann der Patient die Kurtagegeldversicherung abschließen.
Die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse ist klar geregelt. So übernimmt diese für drei Wochen Kuraufenthalt die stationären Rehabilitations- und Vorsorgemaßnahmen. Der Patient muss wie bei einem Krankenhausaufenthalt eine Zuzahlung in Höhe von 10 Euro pro Tag leisten. Die Kurtagegeldversicherung bezahlt dem Patienten ein festgelegtes Tagesgeld, welches sich nach dem gewählten Tarif richtet. Zudem kann die Versicherung die Transport- und Reisekosten übernehmen. Einige Tarife bieten die Option, Sonderleistungen in Form von ärztlichen Beratungen, Röntgenuntersuchungen und Röntgentherapien, Kurtaxen, etc. in Anspruch zu nehmen. Auch die Kosten für zusätzliche Kurmittel, wie zum Beispiel Bäder, Massagen, Trinkkuren, Packungen, etc. können von der Versicherung übernommen werden.
Der Beitrag für die Kurtagegeldversicherung richtet sich nach den Versicherungen und dem gewählten Tarif. Ein günstiger Tarif ist bereits ab 8 Euro monatlich erhältlich.
Wie auch bei anderen Versicherungen unterliegt die Kurtagegeldversicherung bestimmten Voraussetzungen. Nur wenn ein Arzt die medizinische Notwendigkeit einer Kur bescheinigt, wird das Kurtagegeld gezahlt. Hierfür muss der Patient ein ärztliches Attest sowie ein Empfehlungsschreiben des Arztes der Versicherung vorlegen.