Die Künstlerkrankenversicherung ist eine Angelegenheit, die häufig vernachlässigt wird. Mehr als 80% aller Künstler leben am Einkommensminimum von durchschnittlich 11000 Euro Jahresumsatz. 18% der Künstler haben gar keine Einkünfte aus künstlerischer Tätigkeit und nur 2% können von ihrem Künstlerberuf leben. Solange man noch einen Brotberuf oder lukrativen Nebenjob hat, ist alles in Ordnung – lebt man aber zumindest weitgehend von seiner Kunst, ist eine Künstlerkrankenversicherung unerlässlich!

Um als Freiberufler in der so genannten „Künstlersozialkasse“ (KSK) Mitglied werden zu können, braucht man einen jährlichen Gewinn von etwa 4000 Euro bzw. regelmäßige Umsätze durch künstlerische Tätigkeiten. Die Künstlersozialkasse versichert pflichtmäßig selbständige Künstler gegen Krankheit. Sie führt Geld in die vorher gewählte Krankenkasse (z.B. DAK, AOK, BKK oder Techniker Krankenkasse) und die Pflegekasse ab und zahlt Beiträge in die Rentenkasse ein. Das Besondere ist: der Staat zahlt einen weiteren Teil der Summe dazu. Ein dritter Teil wird über die so genannte Künstlersozialabgabe erbracht, die durch Unternehmen erwirtschaftet wird, die künstlerische Produkte vermarkten. So kommt der berufsmäßige Künstler in den Genuss einer günstigen Versicherung. Die Künstlersozialkasse dient dabei quasi als Vermittler zwischen der Krankenkasse, der Rentenkasse und der Pflegekasse sowie den Künstlern auf der anderen Seite.

Schon heute gilt allerdings: Verdient ein Künstler wenig, reichen die abgeführten Beträge der Künstlersozialkasse in der Regel nicht aus. Daher sind unter Umständen Zusatzversicherungen wie etwa frühzeitiger einsetzendes Krankengeld, eine Berufsunfähigkeitsversicherung, Krankenhaus-Tagegeldversicherungen sowie eine private Rentenversicherung sinnvoll. Auch wenn man Mitglied in der Künstlersozialkasse ist, erhält man in regelmäßigen Abständen Rentenauskünfte und kann ersehen, welche Rente man später beziehen wird. Das Dilemma ist nun: wenn man keine höheren Beiträge in die Künstlerkrankenversicherung einzahlen kann als man über die Künstlersozialkasse leistet, hat man nur selten das Geld für weitere Zusatzversicherungen übrig. Im Fall der Fälle ist darüber nachzudenken, ob man den Künstler-Beruf aufgibt und als Hobby weiter betreibt. Andernfalls sollte man danach trachten, auch als Künstler einen möglichst guten Versicherungsschutz zu erzielen.

Neben der Versicherung in der Künstlersozialkasse kommt auch eine private Absicherung in Frage – dies wird allerdings meist von besser situierten Künstlern in Anspruch genommen. Als Anbieter kann man jede Krankenkasse wählen, die private Krankenversicherung anbietet. Wer die erforderlichen Bedingungen für die Künstlersozialkasse nicht erfüllt, muss sich zum normalen Tarif bei einer Krankenkasse versichern lassen.