Die Kfz-FlottenPolice bietet nach Angaben der KRAVAG Versicherungen einen flexiblen und umfassenden Kasko-Versicherungsschutz für Unternehmen mit einem Fuhrpark ab mindestens 10 Fahrzeugen. Hierbei werden alle Fahrzeuge des Fuhrparks für ein Jahr mit einem einheitlichen Beitragssatz in der Kaskoversicherung und in der Kfz-Haftpflichtversicherung eingestuft, unabhängig von ihrem jeweiligen Schadensverlauf. Entsprechend kann für alle Fahrzeuge des Fuhrparks der günstigste Beitragssatz von 30 % schneller erreicht werden, je besser der Schadensverlauf des Fuhrparks ist. Der einheitliche Beitragssatz gilt auch für neu hinzukommende Fahrzeuge während des laufenden Jahres. Die Beitragshöhe richtet sich unter anderem nach den Fahrzeugtypen, Art der Nutzung, schadenfreie Jahre, Kilometerleistung und Abstellort der Fahrzeuge.

Die Kfz-Haftpflicht der Kfz-FlottenPolice dient der Absicherung des Unternehmens vor privatrechtlichen Ansprüchen aus Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, welche mit einem Fahrzeug des Fuhrparks verursacht wurden. Zudem beinhaltet die Kfz-Haftpflichtversicherung eine Kfz-Umweltschadensversicherung. Diese schützt den Versicherungsnehmer vor öffentlich-rechtlichen Ansprüchen nach dem Umweltschadensgesetz, wenn durch ein Fahrzeug ein Umweltschaden verursacht wurde. Die Umweltschadenversicherung ist insbesondere für Unternehmen vorteilhaft, welche Gefahrgut oder umweltgefährdende Stoffe transportieren.

Mit der Kfz-Teilkaskoversicherung sind die Fahrzeuge des Fuhrparks unter anderem versichert gegen:
• Diebstahl
• Zusammenstoß mit Tieren
• Tierbissschäden (keine Haus- oder Nutztiere) einschließlich Folgeschäden bis zu 3.000 Euro
• Brand und Explosion
• unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmungen, Muren, Lawinen oder Erdbeben
• Glasbruchschäden

Der Leistungsumfang der Kfz-Vollkaskoversicherung umfasst neben den Leistungen der Teilkaskoversicherung auch einen Schutz bei Vandalismus oder selbstverschuldeten Unfällen, auch wenn diese durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden (ausgenommen Alkohol- oder Drogeneinfluss). Des Weiteren erstreckt sich der Versicherungsschutz auch auf den Transport eines Fahrzeugs auf einer Fähre. In diesem Fall leistet die Kfz-Vollkaskoversicherung bei Beschädigung oder Untergang des Fahrzeuges während der Überfahrt.

Zudem bietet die KRAVAG Versicherung verschiedene Kfz-Zusatzdeckungen, mit welchen der Leistungsumfang der Kfz-Versicherung zusätzlich erweitert werden kann.