Am 19. Mai 2009 beschloss der Bundestag, dass die Arbeitnehmer ab 2010 ihre Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung voll von der Steuer absetzen dürfen. Der Staat verzichtet damit auf 9,3 Millionen Euro pro Jahr an Einnahmen, die den Bürgern mehr zukommen. Seit vergangenen Freitag ist dies Beschluss des Bundestages in Berlin. Angerechnet werden alle Zahlungen zur privaten und gesetzlichen Krankenversicherung bis zur Höhe der gesetzlichen Basisleistungen. Chefarztbehandlung und Einbettzimmer gehören allerdings nicht in diesen Rahmen. Auch die Beiträge für den Ehepartner und die Kinder sind einzubeziehen. Um als Arbeitnehmer die sofortige positive Wirkung in Form von mehr netto zu genießen, darf ein Eintrag auf der Lohnsteuerkarte vorgenommen werden. Dann wird die entsprechende Summe gleich monatlich beim Gehalt angerechnet und ausbezahlt. Die große Koalition erhofft sich davon eine Motivationssteigerung bei den Arbeitnehmern, denn der Rückgang der Kauflust und die Angst vor dem Arbeitsplatzverlust waren in den vergangenen Monaten deutlich spürbar.
Seit Februar 2008 hatte das Bundesverfassungsgericht zu dieser Gesetzesänderung gedrängt. Der FDP Finanzexperte Carl-Ludwig Thiele bemängelt, dass nun die Beiträge zur Arbeitslosen-, Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung nicht mehr voll anrechenbar seinen, denn ab 2010 sind dann Beiträge nur bis 1.900 Euro pro Jahr für Arbeitnehmer und 2.800 Euro pro Jahr für Selbständige steuerlich absetzbar. Er wertete diesen Entscheid keineswegs als Zeichen der Wohltätigkeit am Bürger, sondern eher als Folge des Drucks durch das Verfassungsgericht.
Nach Aussage des Bundes der Steuerzahler spart eine alleinstehende Person mit einem Bruttoeinkommen von 2000 Euro jeden Monat 14,60 Euro. Bei einem Lohn von 3000 Euro steigt dieser Anteil schon auf 47,21 Euro. Das sind immerhin zwischen 175,20 Euro und 566,52 Euro pro Jahr. Trotzdem sind Steuerzahler in Deutschland immer noch benachteiligt, wenn sie nicht selbständig tätig, unverheiratet sind und dazu kinderlos. Treffen diese drei Punkte zusammen, gibt es fast nichts, was diese Personengruppe steuerlich absetzen könnte. Das neue Gesetz in bezug auf die Absetzbarkeit der Krankenversicherung ist da eher ein winziger Tropfen auf den heißen Stein.