Im Laufe der letzten Jahre hat sich gerade auf dem Gebiet des Gesundheitswesens eine Menge ereignet. Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen werden immer mehr heruntergeschraubt und die Beiträge steigen immer weiter. Das bringt die meisten Menschen dazu, eine Krankenzusatzversicherung abzuschließen, vgl. zum Beispiel die VKB Krankenzusatzversicherung für Krankenhausaufenthalte. Einige schwören dabei auf eine Krankentagegeldversicherung, wieder andere auf die Krankenhaustagegeldversicherung. Beide klingen zwar ähnlich im Namen, sind aber in Wahrheit völlig verschieden.
Leistungen der Krankentagegeldversicherung
Eine Krankentagegeldversicherung bietet der versicherten Person eine finanzielle Leistung pro Tag an, wenn sich die Person im Krankenstand befindet. Dabei ist die Leistung jedoch von einigen Faktoren abhängig. Zunächst einmal muss die versicherte Person über einen längeren Zeitraum krank sein, denn bevor es zur Leistung durch die Versicherung kommt, muss man eine Karenzzeit abwarten. Der Zeitraum hierfür ist in der Regel mit dem Zeitraum der gesetzlichen Lohnfortzahlung gleichgesetzt. Demnach besteht ein Leistungsanspruch aus der Krankentagegeldversicherung erst nach Ablauf dieser 6-Wochen-Frist. Der zweite wesentliche Faktor ist die Höhe des Krankentagegeldes. Sie kann zwar frei vereinbart werden, darf jedoch nicht höher sein, als das tägliche Einkommen, das man aus seiner eigentlichen beruflichen Tätigkeit erzielt. Damit will man verhindern, dass jemand sich einfach nur krankschreiben lässt, um von der Versicherung Geld zu erhalten.
Leistungen der Krankenhaustagegeldversicherung
Bei der Krankenhaustagegeldversicherung verhält es sich deutlich anders. Eine Wartezeit bis zum Leistungsanspruch ist hier nicht erforderlich. Versichert wird hier der vollstationäre Krankenhausaufenthalt der versicherten Person, der während einer Heilbehandlung notwendig ist. Dabei wird die Leistung für jeden Tag des Aufenthaltes erbracht, auch die Tage der Aufnahme und der Entlassung sind vollwertige Tage, für die ein Anspruch auf Leistung besteht. Die Höhe der Leistung bei der Krankenhaustagegeldversicherung kann der Versicherte frei bestimmen. Im Gegensatz zur Krankentagegeldversicherung ist diese hier nicht vom Einkommen der versicherten Person abhängig. Einige Versicherungsgesellschaften bieten ihre Krankenhaustagegeldversicherung in Verbindung mit einem sogenannten Genesungsgeld an. Bei dieser Variante erhält die versicherte Person nicht nur eine Leistung für die Tage des Krankenhausaufenthaltes. Man erhält in diesen Fällen dann für die gleiche Anzahl der Tage des Klinikaufenthaltes auch noch eine Leistung. Das Genesungsgeld wird in der Regel aber nicht für die gesamte Zeit in voller Höhe gezahlt, sondern nach bestimmten Maßstäben prozentual gekürzt. Bei den meisten Unfallversicherungen wird ähnlich verfahren, allerdings muss hier ein Unfall die Ursache für den Krankenhausaufenthalt sein.