Bürgern, die sich für den Abschluss einer Riester-Rente entschieden haben, stehen staatliche Förderbeträge zu, sofern sie zum förderberechtigten Personenkreis gehören. Förderberechtigt sind neben rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmern und Selbstständigen auch Arbeitslose und Eltern während der Kindererziehungszeit, sofern diese drei Jahre nicht überschreitet. Zu den weiteren Voraussetzungen zum Erhalt der vollen staatlichen Förderung gehört die Einzahlung des Mindestbeitrages. Dieser beträgt vier Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens. Ob dieser Mindestbeitrag geleistet wurde, prüft die Versicherung in Zusammenarbeit mit den Finanzämtern in jedem Jahr, bevor die Auszahlung der Förderbeträge auf die Versicherungs- oder Bankverträge geleistet wird.

Die staatliche Förderung bei Riester-Verträgen teilt sich in zwei Bereiche. Dies ist zum einen die Grundförderung, die jeder förderberechtigten Person zusteht. Sie beträgt aktuell 154 Euro und wird in jedem Jahr ausgezahlt. Sofern von zwei Ehepartnern nur ein Partner förderberechtigt ist, kann auch der zweite Partner einen Riester-Vertrag abschließen und erhält in diesem Fall die Grundförderung.

Neben dieser Grundförderung erhalten junge Menschen bis zum 25. Lebensjahr eine einmalige Abschlussprämie von 200 Euro. Dieser Berufseinsteigerbonus wird separat beantragt und unabhängig der Einzahlsumme ausgezahlt.

Eltern haben zusätzlich die Möglichkeit, die Kinderzulage bei der Riester-Rente zu beziehen. Sie wird für jedes Kind bezahlt, welches noch im Haushalt der Eltern lebt und für das vom Staat noch Kindergeld bezahlt wird. Diese Kinderzulage steht jedoch nur einem Elternteil zu, in der Regel wird sie dem Vertrag der Mutter zugerechnet. Sofern der Vater die Kinderzulage nutzen möchte, muss ein entsprechender Antrag gestellt werden. Die Förderbeträge für Kinder orientieren sich am Geburtsjahr. So erhalten Eltern, deren Kinder vor dem 01. Januar 2008 geboren wurden, einen jährlichen Förderbetrag von 185 Euro. Eltern hingegen, deren Kinder nach dem 01. Januar 2008 geboren wurden, können sich über eine Kinderzulage von 300 Euro pro Jahr freuen.