Wenn die Eltern pflichtversichert in einer gesetzlichen Krankenkasse sind, werden Kinder automatisch beitragsfrei mitversichert. Die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen werden aber immer weiter eingeschränkt. Viele Eltern denken deshalb über eine private Kinderkrankenversicherung als Zusatz zur gesetzlichen Absicherung nach. Ein unabhängiger Vergleich der Anbieter ist eine gute Möglichkeit, um die passende private Zusatzversicherung für das eigene Kind zu finden. Wichtig ist, dass Leistungen, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht oder nicht mehr in vollem Umfang abgedeckt sind, im Leistungskatalog der privaten Krankenversicherung enthalten sind.

Die Tarifgestaltungsmöglichkeiten sind hier durchaus unterschiedlich. Standardmäßig in nahezu jeder privaten Kinderkrankenversicherung ist eine Leistung für Zahnersatz und Sehhilfen enthalten. Außerdem erstatten die meisten Anbieter auch die Kosten für eine Behandlung bei einem niedergelassenen Heilpraktiker innerhalb bestimmter Höchstgrenzen. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die freie Krankenhauswahl. Während bei der gesetzlichen Krankenkasse in der Regel immer die nächstgelegene Klinik gewählt werden muss, eröffnet eine private Zusatzversicherung hier ganz andere Möglichkeiten. Sie erstattet die Kosten auch für weiter entfernt liegende Spezialkliniken, selbst wenn der Tagessatz dort wesentlich höher ausfällt als im nächstgelegenen Krankenhaus.

Ebenfalls in der Regel integriert ist eine Auslandsreisekrankenversicherung für das versicherte Kind. Einige Anbieter auf dem freien Versicherungsmarkt erweitern ihren Leistungskatalog um Beratungsleistungen durch Fachärzte und prophylaktische Behandlungsformen. Sinnvoll ist auch der Einschluss für kieferorthopädische Leistungen. Hier zahlt die gesetzliche Krankenkasse nur einen Bruchteil der tatsächlich entstehenden Kosten.

Grundsätzlich kann ein Kind eine Kinderkrankenvollversicherung nur dann erhalten, wenn mindestens ein Elternteil privat krankenversichert ist oder sein Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze liegt. Private Krankenversicherungen haben in diesem Fall einen Kontrahierungszwang. Das bedeutet, der Versicherungsantrag für das Kind muss angenommen werden, auch wenn bereits bekannte Erkrankungen vorliegen. Der Antrag muss hier allerdings innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt des Kindes gestellt werden.