Nach Unfällen mit Kraftfahrzeugen haften deren Besitzer für die entstandenen Schäden in unbegrenzter Höhe. Um den Unfallverursacher vor dem finanziellen Ruin und um die berechtigten Forderungen des Geschädigten zu schützen, hat der Gesetzgeber in Deutschland eine Kfz-Haftpflichtversicherung als Grundvoraussetzung für die Zulassung von Kraftfahrzeugen und Anhängern eingeführt. Diese Versicherung reguliert allerdings nicht die Schäden, die am eigenen Fahrzeug entstanden sind. Diesen, auch oft nicht unbeträchtlichen, Schäden kann ein Fahrzeughalter durch eine freiwillige Kaskoversicherung vorbeugen.
Die Kaskoversicherung wird in zwei Sparten angeboten. Eine Teilkaskoversicherung reguliert Schäden aus den sogenannten Elementarereignissen. Hierunter ist insbesondere die Beschädigung des eigenen Autos durch Brand, Explosion und Diebstahl zu verstehen. Immer öfter müssen die Versicherungen Reparaturen durch Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung bezahlen. Unfälle mit Wildtieren oder Marderbisse können am eigenen Fahrzeug enorme Schäden verursachen. Ebenfalls werden von der Teilkasko Instandsetzungen nach Glasbruch oder Schmorschäden an der Elektronik übernommen.
Wer sich für eine Kfz-Vollkaskoversicherung entscheidet, der bekommt neben der Teilkasko noch die Schäden aus selbst verschuldeten Unfällen und Vandalismusschäden ersetzt. Allerdings gibt es bei der Kfz-Vollkaskoversicherung immer nur maximal den Zeitwert eines Fahrzeuges ersetzt, deswegen lohnt sich dieser Vertrag meist nur für neue oder neuwertige Fahrzeuge.
Die jährlichen Beiträge für eine Kfz-Vollkaskoversicherung hängen vom Fahrzeug (Typklasse), von den Fahrern (Schadenfreiheitsklasse) und vom Zulassungsbezirk (Regionalklasse) ab. Eine mögliche Selbstbeteiligung pro Schadensfall hilft, Beiträge zu senken.
Die Kfz-Vollkaskoversicherung ist ein Bestandteil der Haftpflichtversicherung und wird im Paket angeboten. Neben den klassischen Unternehmen bieten diese Policen heute die Fahrzeughersteller über eigene Versicherungsgesellschaften an. Recht günstige Beiträge gibt es meist bei den Direktversicherern, die ihre Produkte nur über das Internet vertreiben. Tarifrechner helfen dem Fahrzeugbesitzer, die einzelnen Tarife zu vergleichen und das richtige Produkt zu finden. Über eine leicht verständliche Maske gibt der Versicherungsnehmer alle relevanten Daten ein und erhält wenig später eine Auflistung der günstigsten Angebote. Zur Eingabe benötigt der Interessent lediglich seine Zulassungsbescheinigung und den Versicherungsvertrag des laufenden Jahres. Wer seine Kfz-Vollkaskoversicherung wechseln möchte, muss den alten Vertrag bis zum 30.11. eines Jahres schriftlich kündigen und kann dann zum 1. Januar eine neue Versicherung abschließen.