Wenn die Katze zum Tierarzt muss, kommt der Katzenjammer oft erst danach, nämlich mit der Rechnung für die Behandlung. Im schlimmsten Fall kann eine notwendige Behandlung nicht stattfinden, weil die Besitzer des Tieres finanziell nicht dazu in der Lage sind.
Um solche Härten zu vermeiden, sollte beizeiten über eine Krankenversicherung für Katzen nachgedacht werden. Für einen monatlichen Beitrag, der sich bei den meisten Versicherungsunternehmen nach dem Alter der Katze, sowie nach dem Versicherungsumfang richtet, können Tierarztkosten versichert werden.
Es gibt verschiedene Tarifmodelle, die sich durch die Höhe einer eventuellen Selbstbeteiligung unterscheiden, oder auch durch den Umfang der versicherten Leistungen. So bietet beispielsweise die AXA Versicherung zwei verschiedene Tarife einer Katzenkrankenversicherung an, die sich u.a. durch die jährlichen Leistungshöchstgrenzen abgrenzen und durch die Erstattung bei Auslandsreisen. Ein anderes Versicherungsunternehmen (Uelzener Versicherung) hat eine Katzenkrankenversicherung im Programm, die bei Operationen einen Höchstbetrag von 400 Euro pro Eingriff als Versicherungsleistung zahlen. Auch sonst sind die tariflichen Optionen gegenüber anderen Versicherungsunternehmen abgespeckt, dafür versichert die Uelzener auch ältere Katzen. In dieser Hinsicht verhalten sich andere Unternehmen zurückhaltend, bzw. stimmen der Versicherung einer Katze, die älter als sieben, acht oder neun Jahre ist, nur gegen einen entsprechend hohen Beitrag zu.
Grundsätzlich können zwei verschiedene Arten von Katzenkrankenversicherung unabhängig vom Anbieter unterschieden werden. Bei der Operationsversicherung werden die Kosten für notwendige Eingriffe übernommen, wobei einige Versicherungen Kastrationen, bzw. Sterilisationen ausschließen. Die Vollversicherung für Katzen leistet auch für Vorsorgeuntersuchungen, sonstige ambulante Tierarztbesuche, sowie für die Kosten von Medikamenten.
Für welche Version sich ein Katzenbesitzer entscheidet, ist letztlich eine Frage, wie hoch der monatliche Beitrag sein darf, den man dafür erübrigen möchte. Als Anhaltspunkt kann eine Spanne zwischen 15 und 45 Euro monatlich genannt werden. Es sollte bedacht werden, dass Tierärzte und Tierkliniken nach der gültigen GOT (Gebührenordnung für Tierärzte) abrechnen, die in der Gestaltung der Steigerungssätze sehr der Gebührenordnung für Humanmediziner ähnelt. Ist die Katze krank, sind die Sorgen ohnehin groß genug. Wenn sich die Katzenhalter aber aus finanziellen Gründen keine ordentliche Behandlung leisten können, wäre das besonders tragisch.