Für Jagdhundebesitzer, die eine Jagd ausüben, ist es sehr von Vorteil, wenn sie ihre Hunde mit einer Jagdhunde-Unfall-Zusatzversicherung und einer Jagd-Haftpflichtversicherung schützen. Wenn der Jagdhund während der Ausbildung oder bei der Jagd einen Unfall erleidet, dann kann der Besitzer durch eine entsprechende Versicherung seine notwendigen materiellen und finanziellen Aufwendungen in Grenzen halten.

Als Zeitraum für eine Versicherung wird meistens das Jagdjahr angenommen, welches abweichend vom Kalenderjahr am 01. April beginnt und im Folgejahr generell am 31. März endet. Zur Erlangung einer Jagdhunde-Unfall-Zusatzversicherung und einer Jagd-Haftpflichtversicherung wird immer der Nachweis des Jagdscheines gefordert. Erhält der Antragsteller seinen Jagdschein erst innerhalb des Jagdjahres, so muss er damit rechnen, dass er die Versicherungsprämien trotzdem voll bezahlen muss. Der Antragsteller kann ein Jäger, Jagdpächter, Förster oder Forstaufseher sein.

Die Versicherungen gewährend oftmals den Versicherungsschutz für bis zu drei Hunden, die sich im Besitz des Jagdberechtigten befinden. Sie versichern Risiken, die bei der Haltung und Führung der Hunde entstehen können, aber auch die Ausbildung oder Abrichtung ist im Versicherungsschutz meist enthalten. Bedingung ist, dass sich die Hunde im eigenen Besitz befinden müssen, eine „Brauchbarkeitsprüfung“ abgelegt und auch bestanden haben. Diese Prüfung muss nach dem geltenden Recht des jeweiligen Bundeslandes abgelegt werden, in dem der Besitzer wohnhaft ist und die Jagd ausübt. Haben Hunde diese Prüfung noch nicht abgelegt oder nicht bestanden und man möchte sie trotzdem versichern, so sollte man versuchen, mit der Versicherung gesonderte Vereinbarungen zu treffen. Hat dieser Hundebesitzer zu seinen versicherten Hunden auch noch Junghunde im eigenen Besitz, die unter 18 Monate alt sind, so sollte man bei der Versicherung über den erweiterten Schutz für diese Hunde nachfragen. Ebenso sollte man das Gespräch suchen, wenn man seine Meute in der Zwingerhaltung unterbringt, welche Möglichkeiten es in dieser Beziehung zum Versicherungsschutz gibt. Fragen, die ebenfalls wichtig sind, wären zum Beispiel: Was macht die Versicherung bei Schäden an fremden Hunden, die bei der Teilnahme an Prüfungen oder bei Gesellschaftsjagden passieren können? Sind auch Hunde oder andere Tiere versichert, die in Obhut gegeben wurden?

Da die Jagdhunde-Unfall-Zusatzversicherung und die Jagd-Haftpflichtversicherung meist im engen Zusammenhang zu sehen sind, sollte man sich über den Versicherungsschutz außerhalb des Jagdbetriebes genau informieren lassen. Manchmal hilft so ein Beratungsgespräch, um Unklarheiten auszuräumen und man kann sich vor dem Abschluss weiterer und vielleicht unnötiger Versicherungen schützen.